Der F.C. Hansa Rostock erachtet die Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts, die die Untersagungsverfügung der Hamburger Polizei bestätigt, als nicht zielführend. Die polizeiliche Verfügung verbietet dem F.C. St. Pauli dem F.C. Hansa Rostock das Kartenkontingent für Gästefans von etwa 2.500 Tickets für das Zweitligaspiel am 22. April 2012 zur Verfügung zu stellen.

Bei diesem Sachverhalt, der ein Präzedenzfall im Deutschen Fußball bedeuten könnte, bat der F.C. Hansa Rostock mit seinem Rechtsbeistand den Deutschen Fußball-Bund und die Deutsche Fußball Liga um Unterstützung bei der Vermittlung.
Die Möglichkeit, die Gästekarten stattdessen an Fans des F.C. St. Pauli zu verkaufen, lehnt der F.C. Hansa Rostock kategorisch ab.
Dagegen wird der Plan des FC St. Pauli, gegen das Urteil Beschwerde einzulegen, begrüßt und erhält die volle Unterstützung des F.C. Hansa.
Quelle: F.C. Hansa Rostock