DFB verurteilt Hansa Rostock zu ‚Geisterspiel‘

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Hansa Rostock heute zu einem Heimspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit verurteilt

7. Dezember 2011, von
DFB verurteilt Hansa Rostock zu Geisterspiel
DFB verurteilt Hansa Rostock zu Geisterspiel

Nach den Vorkommnissen beim Heimspiel von Hansa Rostock gegen St. Pauli am 19. November 2011, bei dem u.a. Leuchtraketen in den Gästeblock geschossen wurden, forderte der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in seinem Strafantrag ein Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Hansa Rostock stimmte dem Strafantrag nicht zu, sodass das Sportgericht des DFB im Einzelrichter-Verfahren entscheiden musste. Das Sportgericht folgte nun dem Strafantrag des Kontrollausschusses und verurteilte Hansa Rostock heute zu einem ‚Geisterspiel‘, einem Heimspiel ohne Fans. Einnahmeverluste von mehr als 250.000 Euro könnten die Folge für den Verein sein.

Die Vereinsführung hat 24 Stunden Zeit, um dem Urteil zuzustimmen oder eine mündliche Verhandlung vor dem Sportgericht zu beantragen. Stimmt Hansa zu, wäre bereits das lukrative Ost-Derby am 18. Dezember gegen Dynamo Dresden vom Zuschauerausschluss betroffen.

Im Falle einer mündlichen Verhandlung könnte das Urteil möglicherweise so weit herausgezögert werden, dass erst das Heimspiel am 12. Februar gegen den MSV Duisburg betroffen wäre.

Dass das Sportgericht von seinem Strafmaß abrückt, ist eher unwahrscheinlich, wurde Hansa Rostock nach dem Zünden von Feuerwerkskörpern während der Partie gegen Eintracht Frankfurt doch bereits zum Anfang der Saison vom DFB zu zwei Auswärtsspielen ohne Fans verurteilt.

Aktualisierung:

Inzwischen hat der Verein bekannt gegeben, keine weiteren Rechtsmittel einzulegen. Damit sind beim Heimspiel zwischen Hansa Rostock und Dynamo Dresden am 18. Dezember keine Zuschauer zugelassen.

„Der DFB hat uns signalisiert, dass aufgrund der Qualität und Quantität der Ausschreitungen, die auch in der Vergangenheit unangenehme Begleiterscheinungen des F.C. Hansa waren, ein Einspruch gegen dieses Urteil keine Aussicht auf Erfolg hätte.

Drakonische Strafen für den Verein werden die Ursachen dieser kriminellen Handlungen nicht beheben. Dazu ist neben nachhaltiger Präventionsarbeit eine strafrechtliche Verfolgung und Verurteilung der Straftäter durch die gesellschaftlichen Instanzen notwendig.

Das Urteil des Sportgerichtes zeigt, dass auch der Deutsche Fußball-Bund keine Lösungsansätze hat, wie diesen kriminellen Entwicklungen innerhalb des Deutschen Fußballs begegnet werden soll.

Deshalb werden wir intensive Gespräche mit dem Ligaverband aufnehmen, wie mit dieser Entwicklung und den damit verbundenen Vereinsstrafen in Zukunft umzugehen ist“, erklärt Bernd Hofmann, Vorstandsvorsitzender des FC Hansa Rostock.

Durch die hohe finanzielle Belastung eines Geisterspiels – es geht um Einnahmeverluste von mehr 250.000 Euro – sieht sich der Vorstand zu einem Aufruf an seine Anhänger veranlasst. „Aus Fankreisen haben wir zahlreiche Vorschläge bekommen, wie der wirtschaftliche Schaden eines Geisterspiels aufgefangen werden kann. Es gab von vielen Anhängern das Bekenntnis, bereits erworbene Eintrittskarten nicht zurückzugeben oder umzutauschen. Der Vorstand würde diesen Vorschlag gerne aufnehmen. Wir bitten unsere Anhänger darum, ihrem F.C. Hansa Rostock in dieser schweren Zeit beizustehen und gemeinsam auch den finanziellen Schaden für den Verein zu verkleinern“, so Bernd Hofmann weiter.

Morgen soll es nähere Informationen geben, wie bereits erworbene Eintrittskarten umgetauscht werden können bzw. mit welchen exklusiven Treue-Artikeln sich der Verein für die Unterstützung der Fans bedanken wird.

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