Yachthafenresidenz Hohe Düne: Anklage gegen Ex-Minister

In Zusammenhang mit dem Strafverfahren gegen den Investor der „Yachthafenresidenz Hohe Düne“ erhebt die Staatsanwaltschaft Rostock jetzt auch Anklage gegen Ex-Wirtschaftsminister Dr. Otto Ebnet, den ehemaligen Geschäftsleiter des Landesförderinstituts M-V, Roland Gießelbach, sowie den Vorstandsvorsitzenden der Ostseesparkasse Rostock, Frank Berg

11. Juli 2013
Yachthafenresidenz Hohe Düne
Yachthafenresidenz Hohe Düne

Die Staatsanwaltschaft Rostock hat im Zusammenhang mit dem Strafverfahren gegen den Investor der „Yachthafenresidenz Hohe Düne“, Per Harald Lökkevik, auch Anklage gegen den ehemaligen Wirtschaftsminister Mecklenburg Vorpommerns, Dr. Otto Ebnet, den ehemaligen Geschäftsleiter des Landesförderinstituts M-V, Roland Gießelbach, den Vorstandsvorsitzenden der Ostseesparkasse Rostock, Frank Berg, sowie gegen zwei weitere Angeschuldigte vor dem Landgericht Rostock erhoben.

Den Angeschuldigten wird im Zuge ihrer jeweiligen Befassung mit dem Hotelvorhaben „Yachthafenresidenz Hohe Düne“ Beihilfe zum Subventionsbetrug in einem besonders schweren Fall zur Last gelegt. Darüberhinaus besteht gegen die Angeschuldigten Dr. Ebnet, Gießelbach und Berg in diesem Zusammenhang der Verdacht der Untreue im besonders schweren Fall.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Rostock hinreichender Tatverdacht, dass die Angeschuldigten in ihren jeweiligen politischen, behördlichen oder wirtschaftlichen Entscheidungsträgerpositionen dem gesondert Verfolgten Lökkevik bei dessen Subventionsbetrug im besonders schweren Fall vorsätzlich Hilfe geleistet haben.

Der gesondert Verfolgte Lökkevik plante im Jahr 2002 die Errichtung und den Betrieb eines größeren Hotelkomplexes am Standort Rostock Hohe Düne unter der Bezeichnung „Yachthafenresidenz Hohe Düne“. Da ihn eine Finanzierung des Vorhabens nur mittels staatlicher Fördergelder in Höhe von nahezu 50% der veranschlagten Gesamtinvestitionskosten von 100 Mio. € realisierbar war, suchte er nach Möglichkeiten die maximale Förderqoute zu erhalten.

Nach den einschlägigen europäischen Fördervorschriften war es jedoch zwingend vorgesehen, bei größeren Investitionsvorhaben die beantragte öffentliche Förderung durch die Europäische Kommission in einem gesonderten Prüfungsverfahren – sogenanntes Notifizierungsverfahren – genehmigen zu lassen. Großinvestitionsvorhaben über 50 Mio. € waren demnach bei der Europäischen Kommission anzumelden, um eine unabhängige, eigenständige Prüfung zur Förderfähigkeit und zur Höhe der maximal festzusetzenden Förderquote sicherzustellen. Dieses Verfahren verfolgte den Zweck, den Einfluss staatlicher Fördermittel bei der Verwirklichung von wirtschaftlichen Großprojekten, die eine gewisse Wettbewerbsbeeinflussung bewirken könnten, durch eine unabhängige, von regionalen politischen Interessen der einzelnen Mitgliedsstaaten losgelöste Stelle überprüfen zu lassen. Es handelte sich dabei um zwingendes europäisches Förderrecht.

Durch eine künstliche, nur nach außen gerichtete, Aufspaltung des tatsächlich einheitlichen Vorhabens in zwei angeblich eigenständige Investitionsprojekte mit einer Investitionssumme von jeweils knapp unter 50 Mio. €, erreichte der gesondert Verfolgte Investor Lökkevik, dass nicht die eigentlich zuständige Europäische Kommission, sondern das Wirtschaftsministerium M-V unter Leitung des Angeschuldigten Dr. Ebnet über die Förderfähigkeit und die Höhe der Fördergelder für das Vorhaben entschied. Innerhalb des Wirtschaftsministeriums M-V bestand, wie der gesondert Verfolgte Lökkevik wusste, im Zuge der parallel laufenden Olympiabewerbung der Hansestadt Rostock ein gesteigertes politisches Interesse an der Vewirklichung des Vorhabens.

In Kenntnis der tatsächlichen und wirtschaftlichen Einheitlichkeit des Vorhabens und im Wissen um die zwingenden europäischen Vorschriften, unterstützten die Angeschuldigten die Handlungen des gesondert Verfolgten Lökkevik zur Umgehung des Genehmigungsverfahrens vor der Europäischen Kommission und verschafften ihm dadurch rechtswidrig öffentliche Fördergelder in Höhe von nahezu der Hälfte der Gesamtinvestitionskosten. So förderten die Angeschuldigten die Tat des gesondert Verfolgten Lökkevik, indem sie, trotz der von ihnen erkannten künstlichen Aufspaltung des einheitlichen Hotelvorhabens, das öffentliche Förderverfahren begleiteten, die Finanzierung vorbereiteten und entsprechende Förderbescheide zur öffentlichen Förderung des Vorhabens ohne Einbindung der Europäischen Kommission vorbereiteten bzw. veranlassten.

Der öffentlichen Hand und dem Land Mecklenburg-Vorpommern, der Bundesrepublik Deutschland sowie der Europäischen Gemeinschaft entstand hierdurch ein erheblicher Schaden im zweistelligen mittleren Millionenbereich, wobei die Angeschuldigten Dr. Ebnet, Gießelbach und Berg im Rahmen ihrer Tätigkeiten die Pflicht oblag, die Vemögensinteressen des Landes und der öffentlichen Hand zu wahren.

Das Gesetz sieht für die Anklagevorwürfe einen Strafrahmen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe vor.

Im Hauptverfahren gegen den gesondert Verfolgten Per Harald Lökkevik hat das Oberlandesgericht Rostock das Verfahren nach dortiger Prüfung der Sach- und Rechtslage vor dem Landgericht Rostock eröffnet. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

Quelle: Staatsanwaltschaft Rostock

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