AfD-Aufzug und Gegendemos in Rostocks Innenstadt
Durch eine AfD-Demo und geplante Gegenproteste kommt es am Samstag, dem 22. September 2018 in der Rostocker Innenstadt zu erheblichen Verkehrseinschränkungen
17. September 2018
Am Sonnabend, 22. September 2018, sind für die Rostocker Innenstadt mehrere Versammlungen und Aufzüge angemeldet. Darüber informiert das Stadtamt. Um Ordnung und Sicherheit bei den ab dem Nachmittag geplanten Veranstaltungen zu gewährleisten, werden voraussichtlich erhebliche Verkehrseinschränkungen notwendig sein.
Daher werden von 10 bis 24 Uhr auf folgenden Straßen Haltverbote angeordnet:
- Lange Straße
- An der Hege
- Steinstraße
- August-Bebel-Straße
- Am Vögenteich
- sowie an zahlreichen Kreuzungsbereichen und Einmündungen
Folgende Straßen werden von 16 bis 24 Uhr voll gesperrt:
- Lange Straße
- Steinstraße
- August-Bebel-Straße
- Am Vögenteich
Die entsprechenden Beschilderungen sind zu beachten.
Ab 16 Uhr werden der gesamte Straßenbahnverkehr in der Innenstadt sowie der Busverkehr der Linien 22 und 23 zeitweilig von Sperrungen und/oder Umleitungen betroffen sein. Aktuelle Informationen sind über den Informationsdienst Twitter unter der Adresse @rsag_rostock erhältlich.
Das Stadtamt rät insbesondere Gewerbetreibenden, sämtliche mobilen Gegenstände, die sich auf Verkehrsflächen befinden, zu sichern oder zu beseitigen. Sperrmüll und Elektroschrott sollten nicht öffentlich gelagert werden. Die planmäßige Sperrmüllabfuhr in der Innenstadt erfolgt am Freitag, 21. September 2018, Anmeldungen dazu bitte über das Kundendienstbüro der Stadtentsorgung Rostock GmbH unter Tel. 0381 4593-100. Die Recyclingcontainer für Glas, Papier und Textilien sollten am 22. September 2018 nicht genutzt werden.
Fakten zu den mit den Versammlungen verbundenen Einschränkungen haben Stadtverwaltung und Polizei in einem Informationsblatt zusammengefasst, dass ab heute in der Innenstadt verteilt wird und auch in der am Mittwoch, 19. September 2018, erscheinenden Ausgabe des Städtischen Anzeigers enthalten sein wird.
Für Fragen hat die Polizeiinspektion Rostock ein Bürgertelefon am 21.
und am 22. September 2018, jeweils ab 8 Uhr, unter Tel. 0381 4916-1616 geschaltet. Aktuelle Informationen der Polizei werden am 22. September auch über den Informationsdienst Twitter unter der Adresse @Polizei_Rostock verbreitet.
Stadtverwaltung und Polizei sind bemüht, alle Einschränkungen für Einwohnerinnen und Einwohner, Gäste und Gewerbetreibende sowie an den Versammlungen Teilnehmende so gering wie möglich zu halten. Dennoch sind weitere Behinderungen durch Veranstaltungen Dritter nicht auszuschließen.
Das Stadtamt übernimmt innerhalb der Stadtverwaltung die Aufgaben als Untere Versammlungsbehörde, bei der sämtliche Versammlungen rechtzeitig vor dem beabsichtigten Termin angemeldet werden müssen. Nach einer umfassenden Prüfung der Anmeldungen in Zusammenarbeit mit weiteren Behörden, die auch so genannte Kooperationsgespräche mit den Anmeldern umfassen können, werden in Anwendung der geltenden Gesetzeslage gemeinsam Maßnahmen festgelegt, die die Durchführung der Veranstaltungen betreffen. Anmelder haben dabei das Recht, diese Festlegungen gerichtlich prüfen zu lassen.
Das im Artikel 8 des Grundgesetzes verankerte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist eines der höchsten Schutzgüter der Rechtsordnung in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei unterscheidet das Gesetz nicht, welche Auffassungen und Meinungen vorgetragen werden, solange sich diese auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen und dem Grundsatz der Friedlichkeit folgen.
Versammlungsbehörde und Polizei sind zur strikten Neutralität verpflichtet und haben das Recht auf Versammlungsfreiheit für alle, die sich auf Artikel 8 des Grundgesetzes berufen, zu gewährleisten.
Quelle: Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Pressestelle