Bürgerschaft beharrt auf Steffen Bockhahn als Sozialsenator

Nach dem Gerichtsbeschluss gegen die Wahl Steffen Bockhahns zum Sozialsenator legt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock Beschwerde ein

22. Juli 2014, von
Abstimmung der Bürgerschaft Rostock zum Antrag für eine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin
Abstimmung der Bürgerschaft Rostock zum Antrag für eine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin

Der Streit um die Senatorenwahl von Steffen Bockhahn geht in eine weitere Runde. Die Bürgerschaft beschloss heute, Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Schwerin einzulegen. Dieses hatte nach einer Konkurrentenklage die Ernennung von Steffen Bockhahn (Die Linke) zum Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule und Sport zunächst vorläufig gestoppt und ihn anschließend als ungeeignet für diesen Posten erklärt.

„Der Beschluss des VG Schwerin hätte weitreichende Konsequenzen für die kommunale Selbstverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern und würde eine Zäsur in der bisherigen Praxis darstellen. Daher sollte der Sachverhalt einer obergerichtlichen Prüfung unterzogen werden“, begründet die Linke-Fraktion ihren Antrag. Auch Abgeordnete von der SPD und Bündnis 90/Die Grünen stellen die Gerichtsentscheidung infrage und wollen sie in einer 2. Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald endgültig geklärt wissen. Insbesondere in der Bewertung der fachlichen Qualifikation Steffen Bockhahns teilen sie die Auffassung der Richter nicht.

Mit 25 Ja-Stimmen, 17 Gegnern und zwei Enthaltungen stimmte die Bürgerschaft auf ihrer eigens dafür einberufenen Sondersitzung am Abend dafür, Beschwerde einzulegen.

Kritiker hingegen befürchten, dass bei einer Beschwerde Geld und Zeit vertan werden. Außerdem stimmten sie der Feststellung des Gerichts zu, dass die Wahl fehlerhaft war. So seien Senatoren Verwaltungsbeamte und keine Politiker. „Die Bürgerschaft habe für das Bewerbungsverfahren keine eigenen Auswahlkriterien. Diese stehen in der Kommunalverfassung und in den Gesetzen“, betonte Dr. Sybille Bachmann.

Der Oberbürgermeister, der nun die Beschwerde einreichen muss, schätzt deren Erfolgsaussichten als gering ein. „Durchgreifende Bedenken gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes sind aus Sicht der Verwaltung nicht gegeben“, nimmt Roland Methling dazu Stellung.

Steffen Bockhahn war im März mit knapper Mehrheit im zweiten Wahlgang von der Bürgerschaft gewählt worden. Später war die Wahl vom Innenministerium als Aufsichtsbehörde bestätigt worden. Auch der Oberbürgermeister, der zunächst Widerspruch gegen die Wahl eingelegt hatte, war bereit, Bockhahn im Juni zum Senator zu ernennen. Bis eine Mitbewerberin gegen die Wahl Klage einreichte und vor Gericht einen vorläufigen Ernennungsstopp erwirkte. Im anschließenden Verfahren stellte das Gericht fest, dass Steffen Bockhahn das Anforderungsprofil eines Senators nicht erfülle, da ihm Erfahrungen in einer leitenden Position in der Verwaltung fehlten.

Der 35-Jährige Rostocker hatte im letzten Jahr sein Bundestagsmandat nach fünf Jahren verloren. Der studierte Politikwissenschaftler war für die Partei „Die Linke“ in verschiedenen Funktionen tätig.

Als Sozialsenator sollte er die Nachfolge von Dr. Liane Melzer (SPD) antreten, die vor einem Jahr als Bezirksamtsleiterin nach Hamburg wechselte. Für diesen Posten hatte sich übrigens auch die Konkurrentin beworben, die nun gegen die Rostocker Senatorenwahl klagte.

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