Aufgriffserfolge für die Bundespolizei in Rostock

Mehrere Personen ohne gültige Aufenthaltsberechtigung wurden am Mittwoch und Donnerstag im Rostocker Seehafen festgestellt

15. Juni 2012
Aufgriffserfolge für die Bundespolizei in Rostock
Aufgriffserfolge für die Bundespolizei in Rostock

Die Bundespolizei in Rostock konnte in den frühen Morgenstunden des 15. Juni 2012 eine mutmaßliche Schleusung aufdecken. Bei einer Kontrolle im Rostocker Seehafen wurden in einem Pkw BMW mit belgischer Zulassung aus Schweden kommend insgesamt sieben Personen festgestellt. Bei dem Fahrer des Fahrzeuges handelt es sich um einen 25-jährigen belgischen Staatsangehörigen mit kasachischer Herkunft. Er transportierte einen 31-jährigen Mann, eine 26-jährige Frau und vier Kinder im Alter zwischen 1 bis 7 Jahren, allesamt russische Staatsangehörige tschetschenischer Volkszugehörigkeit. Da der Mann und die Frau für sich und die vier Kinder keine Dokumente vorlegen konnten, die sie zum Aufenthalt in Deutschland berechtigen, wurde eine Durchsuchung auf der Dienststelle durchgeführt. Die Bundespolizisten entdeckten hierbei sowohl dänische als auch schwedische Asylunterlagen. Zuvor hatten die russischen Staatsangehörigen bereits in Polen und Österreich um Asyl nachgesucht. Ob sie nach diesen zahlreichen Versuchen auch in Deutschland Asyl beantragen können, ist mehr als fraglich. Gegen den belgischen Fahrer wird wegen des Verdachts der Schleusung zugunsten mehrerer Personen ermittelt. Bei den anderen Erwachsenen besteht der Verdacht der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes.

Die Ermittlungen dauern an.

Ebenfalls mit mehreren Kindern unterwegs war bereits am Mittwoch eine bosnische Staatsangehörige. Die Bundespolizisten stellten ebenfalls im Seehafen Rostock die 33-Jährige und ihre drei Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren in einem Bus aus Schweden kommend fest.

Aus dem Reisepass der Frau konnten die Beamten entnehmen, dass sie sich bereits 400 Tage länger als erlaubt im Schengengebiet aufgehalten hat. Im Rahmen der Ermittlungen stellten die Rostocker Bundespolizisten darüber hinaus fest, dass die Frau bereits 1999 abgeschoben worden war, so dass sie nicht erneut nach Deutschland einreisen durfte. Zudem wird sie wegen mittelbarer Falschbeurkundung angezeigt, da sie zur Erlangung ihres Reisepasses die Geburtsurkunde einer anderen Frau vorgelegt hat. Da die Bosnierin unmittelbar vor der Geburt ihres vierten Kindes steht, wurde vorerst von einer erneuten Abschiebung abgesehen. Sie und ihre Kinder sind zunächst in einem Asylbewerberheim in Rostock untergebracht. Die weiteren Maßnahmen erfolgen nun durch die Ausländerbehörde in Rostock.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Rostock

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