Strengere Corona-Kontaktregeln in MV

MV verschärft die Kontaktbeschränkungen kurz vor Weihnachten – diese Regeln gelten künftig für private Treffen von Geimpften und Ungeimpften

14. Dezember 2021, von
Strengere Corona-Kontaktregeln in MV - das gilt Weihnachten und Silvester 2021
Strengere Corona-Kontaktregeln in MV - das gilt Weihnachten und Silvester 2021

Das Familientreffen muss auch in diesem Jahr zu Weihnachten kleiner ausfallen. Mecklenburg-Vorpommern verschärft zehn Tage vor Heiligabend die Corona-Kontaktregeln. Das erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) heute Nachmittag nach der Kabinettssitzung in Schwerin.

„Die Lage im Land ist weiter ernst“ und zeige sich auch in den Krankenhäusern, verwies Schwesig auf die landesweite Hospitalisierungsinzidenz von 8,1 (Stand gestern, heute: 8,6). „Diese Zahl klingt klein“, so die Ministerpräsidentin, „aber die Zahl ist hoch“. Die aufgenommenen Patienten müssten teilweise über Wochen behandelt werden. „Das ist der Grund, warum irgendwann nicht mehr genügend Plätze vorhanden sind“. Hauptziel sei es, so Schwesig, „das Gesundheitssystem vor Überforderung zu schützen“. Zusätzlich drohe durch die Omicron-Variante bereits die nächste Gefahr.

Aus diesem Grund gelten im privaten Umfeld strengere Kontaktbeschränkungen – sowohl für Geimpfte als auch für Ungeimpfte. MV passt sich damit an die bundesweiten Regelungen an, die letzte Woche auf der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) vereinbart wurden.

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte

Private Zusammenkünfte, an denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, sind auf den eigenen Hausstand sowie maximal zwei Personen eines weiteren Hausstandes beschränkt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die anderen Teilnehmer geimpft oder genesen sind. Ausgenommen sind lediglich dazugehörige Kinder bis 14 Jahre. Dies gilt sowohl für Treffen im privaten als auch im öffentlichen Raum.

Kontaktbeschränkungen für Geimpfte

Auch Geimpfte müssen ihre Kontakte reduzieren, wenn auch nicht so stark wie Ungeimpfte. Treffen sich ausschließlich geimpfte Personen, gelten folgende Grenzwerte: Private Treffen im Innenbereich sind auf maximal 30 Personen beschränkt, im Außenbereich sind 100 erlaubt.

Silvester und Feuerwerke

Öffentliche Feuerwerke sowie der Verkauf von Pyrotechnik sind in diesem Jahr verboten. Zusätzlich können die zuständigen Behörden das Abbrennen von Pyrotechnik auf bestimmten öffentlichen Straßen und Plätzen untersagen. In Rostock könnte dies etwa den Stadthafen oder den Strandbereich von Warnemünde betreffen. Auch ein Ansammlungsverbot sieht die überarbeitete Corona-Landesverordnung M-V (Corona-LVO M-V) für derartige Orte vor.

Außerhalb der Verbotszonen sowie auf dem eigenen Grundstück dürfen noch vorhandene Feuerwerkskörper abgebrannt werden. „Ich möchte generell empfehlen, auf Feuerwerke in diesem Jahr zu verzichten“, sagt Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD).

Ausnahmeregelungen für Jugendliche verlängert

Die bis Ende des Jahres geltende Ausnahmeregelung für ungeimpfte Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren wird verlängert, kündigte Drese an. Sie sind bis zum 30. April 2022 von den 2G- und 2G-Plus-Regeln ausgenommen. Dies gilt auch für Schwangere.

Besuche in Pflegeheimen

Vom 22. bis 28. Dezember sollen in Pflegeheimen bis zu drei Besuchspersonen täglich ohne Anmeldung, jedoch mit Test, erlaubt werden.

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