Verschärfter Corona-Lockdown über Ostern
Der Corona-Lockdown wird bis zum 18. April 2021 verlängert, über Ostern soll das gesellschaftliche Leben in Deutschland weitgehend heruntergefahren werden
23. März 2021, von Olaf
Der Corona-Lockdown wird bis zum 18. April 2021 verlängert, über Ostern sollen die Kontakte weitgehend eingeschränkt werden. Das gab Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach langen Beratungen im Rahmen der Bund-Länder-Konferenz mit den Ministerpräsidenten bekannt.
„Wir haben das Virus noch nicht besiegen können, es lässt nicht locker“, erklärte Merkel. „Wir wollen keine Überlastung unseres Gesundheitssystems, das haben wir auf diesem ganzen langen Weg der Pandemie geschafft“, betonte die Kanzlerin angesichts exponentiell steigender Fallzahlen, mehr Intensivpatienten und zunehmend schweren Verläufen bei Menschen mittleren und jüngeren Alters.
Erweiterte Ruhezeit zu Ostern
Um die dritte Welle zumindest teilweise zu durchbrechen, soll das gesellschaftliche Leben von Gründonnerstag bis Ostermontag weitgehend heruntergefahren werden. Der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April werden einmalig als Ruhetage definiert mit weitgehendem Kontaktverbot sowie einem Ansammlungsverbot an den fünf Tagen.
Angela Merkel hat die geplante Osterruhe heute (24. März) wieder abgesagt. „Die Idee eines Oster-Shutdowns war mit bester Absicht entworfen worden, denn wir müssen es unbedingt schaffen, die 3. Welle der Pandemie zu bremsen und umzukehren“, betonte die Bundeskanzlerin. Sie war jedoch „in der Kürze der Zeit nicht gut genug umsetzbar, wenn sie überhaupt jemals so umsetzbar ist, dass Aufwand und Nutzen in einem halbwegs vernünftigen Verhältnis stehen.“ Sowohl was die Lohnfortzahlung als auch die Lage in den Geschäften und Betrieben betrifft, gibt es zu viele offene Fragen. „Dieser Fehler ist einzig und allein mein Fehler“, erklärte Merkel, „denn am Ende trage ich für alles die letzte Verantwortung.“
Das große Familientreffen an Ostern muss in diesem Jahr ausfallen. Von Gründonnerstag bis Ostermontag soll das Prinzip #WirBleibenZuhause gelten, so Merkel. Private Zusammenkünfte sind auf den eigenen Hausstand sowie eine weitere Person beschränkt, insgesamt auf maximal fünf Personen, wobei Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt werden.
Bereist geöffnete Außengastronomie muss an den fünf Tagen schließen. Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel „im engen Sinne“ darf am Samstag, dem 3. April, öffnen. Tankstellen und weitere Unternehmen, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten dürfen, können dies auch an Ostern.
Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen sollen nur virtuell stattfinden.
Umfangreiche Testungen nach Ostern
Nach Ostern sollen flächendeckende Corona-Tests starten. Diese sollen in Bürgertestzentren, Schulen und Kitas sowie Unternehmen stattfinden.
Unternehmen sollen bis Anfang April einen Umsetzungsbericht vorlegen. Klappt es auf freiwilliger Basis nicht, soll geklärt werden, ob der Gesetzgeber über die Arbeitsschutzverordnung eingreift.
Modellprojekte und zusätzliche Hilfen
Mit befristeten Modellprojekten, wie sie bereits in Tübingen oder teilweise in Rostock stattfinden, soll weiterhin untersucht werden, wie zusätzliche Öffnungsschritte möglich sind.
Für Unternehmen, die besonders schwer und lange von Schließungen betroffen sind, soll im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben ein zusätzliches Hilfsinstrument entwickelt werden.
Oster-Urlaub im In- und Ausland
„Wir raten von allen Reisen ins Ausland ab“, stellt Merkel klar. Für Rückkehrer aus Risiko- oder Mutationsgebieten gelten die bekannten Test- und Quarantänepflichten. Für Reisende aus anderen Gebieten, etwa Mallorca, sei dies rechtlich schwierig, so Merkel. Es wurde jedoch mit den Fluggesellschaften vereinbart, dass Crews und Passagiere vor dem Rückflug getestet werden. Das Infektionsschutzgesetz soll so geändert werden, dass ein Test vor Abflug künftig zur Einreisevoraussetzung wird.
Der von einigen Bundesländern, darunter Mecklenburg-Vorpommern, vorgeschlagene ‚kontaktarme Urlaub‘ wurde von den restlichen Ländern sowie der Bundesregierung abgelehnt. Osterurlaub in Ferienwohnungen oder -häusern wird es daher voraussichtlich nicht geben.
Notbremse und weitere Maßnahmen bei Inzidenz größer 100
In Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 soll die vereinbarte Notbremse strikt zum Einsatz kommen. Da diese jedoch nicht reichen werde, um das exponentielle Wachstum zu stoppen, sollen Länder und Kreise weitere Maßnahmen veranlassen. Exemplarisch nannte die Kanzlerin das Tragen medizinischer Masken im Auto bei Mitfahrern aus anderen Hausständen, Ausgangsbeschränkungen oder verschärfte Kontaktbeschränkungen.
Die nächste Beratung zwischen der Bundeskanzlerin und den Länderchefs ist für den 12. April angesetzt.