Teil-Lockdown: Touristen dürfen bis Donnerstag in MV bleiben
Die Landesregierung hat konkretisiert, was während des Corona-Teil-Lockdowns im November in Mecklenburg-Vorpommern erlaubt und verboten ist
31. Oktober 2020, von Olaf
Nachdem sich die Länderchefs am Mittwoch in der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf einen zweiten Corona-Lockdown geeinigt haben, hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) heute Nacht darüber informiert, wie die konkrete Umsetzung der MPK-Beschlüsse in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt.
Tourismus, Reisen und Familienbesuche
Hotels und Vermieter von Ferienwohnungen dürfen vom 2. bis zum 30. November keine Gäste zu touristischen Zwecken aufnehmen. Urlauber, die bereits angereist sind, dürfen bis Donnerstag, dem 5. November, in ihrer Unterkunft bleiben. Diese Regelung gilt auch für Touristen, die ihre Übernachtungen bereits bis gestern gebucht haben. Wer jetzt noch kurzfristig eine Unterkunft reserviert, darf allerdings nur bis zum Beginn des Lockdowns am 2. November bleiben und muss am Montag abreisen.
Auch Bootsverleihe, Fahrgastschiffe, Reisebusse u.ä. fallen unter den Lockdown.
Die Einreisebedingungen nach Mecklenburg-Vorpommern werden im November wieder verschärft, so Schwesig. Tagestouristen dürfen nicht einreisen, Familienbesuche aus anderen Bundesländern sind nur innerhalb der Kernfamilie erlaubt. An Trauungen dürfen höchstens zehn, an Beisetzungen maximal 20 Personen teilnehmen. Im privaten Bereich soll während des Lockdowns möglichst komplett auf nicht notwendige Reisen und Besuche verzichtet werden.
Kinder- und Jugendsport soll mit Einschränkungen erlaubt bleiben
Während die Beschlüsse der MPK vorsehen, dass Freizeitsport während des Lockdowns nur noch allein, zu zweit oder im eigenen Hausstand erlaubt ist, möchte Mecklenburg-Vorpommern eine Ausnahme beim Kinder- und Jugendsport machen – „da, wo es angesichts der Infektionszahlen noch vertretbar ist“, schränkt Schwesig jedoch ein. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre soll der Trainingsbetrieb weiter möglich sein. Die Entscheidung liegt jedoch bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Gibt es hier hohe Infektionszahlen, können sie von der Ausnahme abweichen.
Freizeiteinrichtungen müssen schließen – Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
Im Freizeitbereich müssen die folgenden Einrichtungen schließen: Theater, Konzerthäuser, Kinos, Freizeitparks sowie Anbieter von Freizeitaktivitäten, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Fitnessstudios, Saunen, Thermen, Ausstellungen, Museen sowie Gedenkstätten. Dies gilt auch für Schwimm- und Spaßbäder sowie Tanzschulen, wobei es hier Ausnahmen für den Kinder- und Jugendsport gibt. Für Kinder und Jugendliche sollen ebenfalls die Musik- und Kunstschulen offengehalten werden. Ausdrücklich offenbleiben sollen auch alle Außenspielplätze, erklärt Schwesig.
Zoos, Tier- und Vogelparks dürfen weiter öffnen, allerdings wie schon im Frühjahr nur die Außenbereiche. Floh-, Trödel-, Herbst- oder Weihnachtsmärkte sind im November komplett untersagt.
Körpernahe Dienstleistungen
Im Bereich der körpernahen Dienstleistungen müssen Kosmetik-, Nagel-, Tattoo- und Sonnenstudios, Barbershops sowie Massagepraxen schließen. Friseure, Fußpflege und Betriebe des Heilmittelbereichs bleiben ebenso geöffnet wie Praxen für medizinisch, therapeutisch oder pflegerisch notwendige Behandlungen.
Kontaktbeschränkung
Damit der Lockdown in Deutschland die gewünschte Wellenbrecher-Funktion erzielt, müssen die Kontakte im November um 75 Prozent reduziert werden, so Schwesig. Ab Montag dürfen bundesweit nur noch zwei Hausstände zusammenkommen, insgesamt maximal zehn Personen – „egal, ob im öffentlichen Bereich oder im privaten Bereich“, betont die Ministerpräsidentin.
Damit es am Wochenende vor dem Lockdown nicht zu einem besonders hohen Infektionsgeschehen kommt, hat die Hansestadt Rostock gestern eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine Sperrstunde, eine Maskenpflicht auf Märkten und in Einkaufzentren sowie eine Beschränkung privater Zusammenkünfte auf 15 Personen vorsieht.
Verordnung und Bürgertelefon
Die Verordnung des Landes soll heute veröffentlich werden, Fragen dazu können über das Bürgertelefon unter 0385/588 11311 gestellt werden.