Regeln für Corona-Shutdown in MV präzisiert
Nach dem MV-Gipfel und Beratungen im Parlament wurde heute die praktische Umsetzung der Regeln für den Shutdown vom 16. Dezember bis zum 10. Januar konkretisiert
15. Dezember 2020, von Olaf
„Es bleibt das A und O, Abstand zu halten, Hygienemaßnahmen einzuhalten und Maske zu tragen“, betont Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). „Keine andere Regel kann das ersetzen!“
Die bereits bekannten Vorschriften, die vom 16. Dezember bis zum 10. Januar in Mecklenburg-Vorpommern gelten, wurden heute wie folgt konkretisiert:
Kontaktbeschränkungen
Aktuell bleibt es bei den geltenden Kontaktbeschränkungen: Maximal fünf Personen aus zwei Hausständen dürfen sich treffen, unter 14-Jährige werden nicht mitgezählt. Stärkere Kontaktbeschränkungen kündigt Manuela Schwesig für den Fall an, dass Mecklenburg-Vorpommern längere Zeit über einer Sieben-Tages-Inzidenz von 100 liegt. Dann dürfe man sich nur noch im eigenen Hausstand mit einer weiteren Person bewegen, so Schwesig. Dies soll zwar nicht sofort nach eins, zwei Tagen Überschreitung gelten, es soll aber auch keine Woche abgewartet werden, so die Ministerpräsidentin.
Über die Weihnachtstage bleibt es vom 24. bis 26. Dezember bei der Ausnahme, dass sich der eigene Hausstand mit vier weiteren Personen aus der Kernfamilie treffen kann. Medizinisch hätte viel gegen diese Ausnahme gesprochen, „aber es ist wichtig, dass wir zumindest Weihnachten im kleinen Kreis der Kernfamilie zusammenkommen können“, so Schwesig.
Zu Besuch nach Mecklenburg-Vorpommern dürfen ebenfalls nur Mitglieder der Kernfamilie einreisen. Auch umgekehrt sind nur Besuche der Kernfamilie in anderen Bundesländern erlaubt, ohne anschließend in Quarantäne gehen zu müssen. „Wenn jemand nach Hamburg fährt, um den besten Freund zu besuchen, muss er hinterher in Quarantäne gehen“, so Schwesig. Die Mobilität solle so weit wie möglich eingeschränkt werden.
Bei Trauungen sind weiterhin bis zu zehn Personen, bei Beisetzungen maximal 20 erlaubt.
Schließung des Einzelhandels
Dass der Einzelhandel bis auf wenige Ausnahmen ab morgen schließen muss, war bereits bekannt. Das Verbot gilt nun auch für Baumärkte. Wie bei anderen Geschäften ist auch hier ein Liefer- und Abholservice möglich. Weiter öffnen dürfen hingegen Blumenläden.
Böllerverbot zu Silvester
Noch diese Woche soll das Sprengstoffgesetz geändert werden, Pyrotechnik der Kategorie F2 darf dann nicht mehr verkauft werden. Wer bereits entsprechende Feuerwerkskörper besitzt, darf diese im gesamten Land nicht auf öffentlichen Plätzen und Straßen abbrennen.
Ausschließlich Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (Knallerbsen, Wunderkerzen u.ä. sind in diesem Jahr zu Silvester erlaubt.
Neue Bußgelder für Verstöße
Für Verstöße gegen die Corona-Auflagen sollen neue Bußgelder eingeführt werden, kündigt Innenminister Torsten Renz (CDU) an. Zwischen 50 und 100 Euro werden bei unerlaubtem Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit fällig, zwischen 500 und 1.000 Euro bei unerlaubtem Ausschank alkoholhaltiger Getränke. Wer gegen das Böllerverbot verstößt, muss mit einer Strafe zwischen 10 und 100 Euro rechnen.
Tipp: Ab 20:30 Uhr steht Manuela Schwesig heute Abend im Bürgerchat bei Facebook für Fragen zur Verfügung.