Modedroge Spice: Polizei durchsucht mehrere Objekte

Headshops im Visier der Polizei: Wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gab es heute eine Razzia in Geschäftsräumen und Wohnungen in Rostock und Wismar

11. August 2016
Modedroge Spice: Polizei durchsucht mehrere Objekte
Modedroge Spice: Polizei durchsucht mehrere Objekte

Wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und der mehrfach gefährlichen Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft Rostock gemeinsam mit den Kriminalpolizeiinspektionen Rostock und Schwerin sowie dem Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern am heutigen Donnerstagmorgen mehrere Objekte durchsucht. Neben Geschäftsräumen waren auch Wohnungen in Rostock und Wismar betroffen.

Verdächtigt wird ein 29 Jahre alter Wismaraner, der in Rostock zwei sogenannte Headshops betreibt. Dort verkauft er „Badesalze“ und „Räuchermischungen“ – auch als „Spice“ bekannt -, bei denen es sich um „Neue psychoaktive Substanzen“ (NPS) handelt.

Ihm wird vorgeworfen, in mehreren Fällen durch die Beibringung von Giften oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen eine andere Person an der Gesundheit geschädigt zu haben. Darüber hinaus besteht der Verdacht, dass der 29-Jährige Betäubungsmittel an Personen unter 18 Jahren abgegeben sowie gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel betrieben hat. Der Beschuldigte ist nach aktuellen Erkenntnissen ein führendes Mitglied im Rocker-Milieu.

Neue psychoaktive Substanzen gehören zu den sogenannten Legal Highs. Sie werden als Ersatz für Marihuana und Haschisch vertrieben, wobei diese Stoffe synthetische Cannabinoide enthalten, die vergleichbare, aber immer öfter wesentlich höhere Wirkungen erzielen. Ein Merkmal der NPS ist die teils fehlende Deklarierung, die eine genaue Zusammensetzung der Stoffe für den Konsumenten nicht ersichtlich macht. Bei den Ermittlungen im Vorfeld der Durchsuchungen sind bei Stichproben synthetische Cannabinoide festgestellt worden, die seit der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes zum 01.06.2016 teilweise diesem unterstellt sind.

Bei Jugendlichen bzw. Heranwachsenden kann der Konsum dieser Stoffe zu schwerwiegenden, teils tödlichen Beeinträchtigungen führen. In Deutschland sind in den vergangenen Jahren nachweislich mehrere Personen an dem Konsum von NPS-Produkten gestorben (2015 insgesamt 39 Menschen). In Mecklenburg-Vorpommern waren es in diesem Jahr bisher drei Personen. Allein in Rostock wurden in der Vergangenheit vier Sachverhalte angezeigt, bei den 14- bis 15-jährige Schüler über Vergiftungserscheinungen klagten und ärztlich betreut werden mussten. In diesen Fällen wurden die NPS beim oben genannten Tatverdächtigen erworben.

Diese Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren, die gefährliche Körperverletzung nicht unter sechs Monaten bestraft.

Dem Gewerbeamt Rostock sind im Vorfeld der Maßnahmen alle maßgeblichen Umstände mitgeteilt worden, welche eine Überprüfung der für Gewerbetreibende erforderlichen Zuverlässigkeit ermöglichen. Bei den Durchsuchungen wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Die Ermittlungen dauern an.

Quelle: Staatsanwaltschaft Rostock

Schlagwörter: Drogen (121)Durchsuchung (26)Polizei (4059)Staatsanwaltschaft (33)