Philosophische Fakultät besteht auf Ehrendoktor Edward Snowden

Freiheit der Wissenschaft und wissenschaftliche Autonomie der Fakultäten an der Universität Rostock bedroht? Ehemaliger Bundesverfassungsrichter Bryde unterstützt Philosophische Fakultät in Auseinandersetzung mit Rektor Wolfgang Schareck um Snowden-Ehrendoktor.

3. Juni 2014
Bundesverfassungsrichter Bryde unterstützt die Philosophische Fakultät in der Auseinandersetzung mit dem Rektor um die Ehrendoktorwürde der Philosophischen Fakultät für Edward Snowden - Prof. Gesa Mackenthun und Prof. Dr. Hans-Jürgen von Wensierski (Archiv)
Bundesverfassungsrichter Bryde unterstützt die Philosophische Fakultät in der Auseinandersetzung mit dem Rektor um die Ehrendoktorwürde der Philosophischen Fakultät für Edward Snowden - Prof. Gesa Mackenthun und Prof. Dr. Hans-Jürgen von Wensierski (Archiv)

Der Rektor der Universität Rostock hatte mit Schreiben vom 22.5.2014 den Beschluss der Philosophischen Fakultät über die Verleihung der Ehrendoktorwürde an Herrn Edward Snowden im Rahmen seiner Funktion als Rechtsaufsicht beanstandet. Das Dekanat der Philosophischen Fakultät bat daraufhin einen Rechtsbeistand, eine juristische Stellungnahme und eine Empfehlung für die Philosophische Fakultät zu erarbeiten. Gewonnen wurde für diese Aufgabe Herr Prof. Brun-Otto Bryde, ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichts.

Herr Prof. Bryde hat heute seine rechtliche Beurteilung vorgelegt. Im Ergebnis bestätigt er vollumfänglich die Position und die Entscheidung der Fakultät. Die Beanstandung des Rektors „überschreitet die Grenzen, die der Rechtsaufsicht bei der Überprüfung akademischer Entscheidungen im Interesse der Freiheit der Wissenschaft gesetzt sind.“ Auf der Basis des §43 Abs.3, Satz 3 des Landeshochschulgesetzes (LHG) kommt der Fakultät in Bezug auf die Feststellung „besonderer wissenschaftlicher Leistungen“ eine „Beurteilungsprärogative wie bei anderen akademischen Entscheidungen“ zu – d.h. allein die Fakultät entscheidet darüber, was sie als wissenschaftlich anerkennt. Eine Rechtsaufsicht, so Bryde weiter, könne „nicht mit einer eigenen Bewertung der Leistungen“ die wissenschaftliche Entscheidungsfreiheit einer Fakultät in Frage stellen, „sondern nur wegen Rechtsmängeln.“ Rechtsfehler sind in der Beanstandung aber nicht zu erkennen, noch habe sich die Fakultät nach Einschätzung des Richters „von sachfremden Erwägungen leiten lassen“.

Prof. Bryde erteilt auch einer allzu engen Auslegung des Ehrenpromotionsparagraphen im LHG- MV eine Absage. Sowohl die Bedeutung des § 43, Abs.3 LHG-MV, als auch die Begründung des Gesetzgebers sowie die langjährige Praxis bei Ehrenpromotionen in Mecklenburg-Vorpommern sprächen dagegen, dass der Gesetzgeber „seinen Universitäten ein allen anderen deutschen Universitäten verliehenes Recht so rigoros beschneiden wolle.“ Entscheidend sei jedoch in jedem Fall, „dass die Fakultät ohnehin bei Herrn Snowden auch wissenschaftliche Leistungen sieht. Diese Feststellung hält sich innerhalb ihrer Beurteilungsermächtigung“. Prof. Bryde kommt zu dem Schluss: „Nach alldem hat die Fakultät von dem ihr zustehenden Recht, einen Ehrendoktortitel zu vergeben, ohne Rechtsfehler Gebrauch gemacht.“

Bei eventueller Aufrechterhaltung der Beanstandung durch den Rektor und ggf. den Bildungsminister sieht der ehem. Verfassungsrichter für einen Rechtsstreit „große Erfolgsaussichten“ auf Seiten der Philosophischen Fakultät.

Der Dekan wird dem Fakultätsrat in seiner Sitzung am 11.06.2014 die rechtliche Stellungnahme von Prof. Bryde vortragen und dem Rat empfehlen, der Beanstandung des Rektors auf dieser Basis zu widersprechen.

Unabhängig von diesem Rechtsweg appelliert das Dekanat an den Rektor, seine Entscheidung vor dem Hintergrund dieser gewichtigen rechtlichen Beurteilung noch einmal zu überdenken und die Beanstandung zurückzunehmen. Die Argumentation des ehem. Bundesverfassungsrichters macht deutlich, dass es hier nicht mehr allein um Herrn Snowden geht, sondern auch um die Freiheit der Wissenschaft und die wissenschaftliche Autonomie der Fakultäten an der Universität Rostock.

Prof. Dr. Hans-Jürgen von Wensierski
Dekan Philosophische Fakultät

Quelle: Universität Rostock

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