Anklage im Fall der verschleppten Rebecca H.
Im Fall der verschleppten Rebecca H. hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsberaubung erhoben
18. Februar 2013
Die Staatsanwaltschaft Rostock hat am 13. Februar 2013 im Fall der am 13. Oktober 2012 verschleppten Rebecca H. Anklage gegen den 28-jährigen Tatverdächtigen Mario B. vor der Jugendkammer des Landgerichts Rostock erhoben. Dem Angeschuldigten wird Vergewaltigung in drei Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsberaubung vorgeworfen.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Rostock hatte der in weiten Teilen geständige Angeschuldigte in den frühen Morgenstunden des 13. Oktober 2012 die 17-jährige Geschädigte Rebecca H. im Bereich des Petridamms mittels eines Messers attackiert und erheblich verletzt. Sodann zwang er sie noch vor Ort zu sexuellen Handlungen und forderte sie schließlich unter Drohung mit dem Tode auf, ihn in seine nahegelegene Wohnung zu begleiten.
Dort hielt er sie anschließend bis zum Nachmittag des 16. Oktober 2012 gegen ihren Willen fest, indem er sie zeitweise fesselte und knebelte. In dieser Zeit missbrauchte er sie erneut mehrfach.
Der geschädigten Schülerin gelang schließlich die Flucht, indem sie unbekleidet aus einem Fenster der Wohnung sprang und sich der Polizei anvertrauen konnte. Der Angeschuldigte wurde noch am selben Tag festgenommen.
Quelle: Staatsanwaltschaft Rostock