Bürgerschaft entscheidet über LSG Diedrichshäger Land

Das Landschaftsschutzgebiet Diedrichshäger Land soll unverändert bleiben, eine Wohnbebauung ist damit vorerst vom Tisch

14. September 2017, von
Schon mehrfach gab es Protest für den Erhalt des LSG Diedrichshäger Land vor dem Rathaus
Schon mehrfach gab es Protest für den Erhalt des LSG Diedrichshäger Land vor dem Rathaus

Immer wieder zogen in den letzten Monaten vor der Bürgerschaftssitzung Vertreter und Sympathisanten der Bürgerinitiative Diedrichshäger Land vor das Rathaus. Sie demonstrierten gegen eine Bebauung des Landschaftsschutzgebietes (LSG). Immer wieder wurde der Tagesordnungspunkt vertagt. Gestern haben die Abgeordneten nun entschieden: das Landschaftsschutzgebiet soll unverändert bestehen bleiben, Flächen sollen nicht herausgenommen werden. Der angedachte Wohnungsbau in attraktiver Strandnähe ist damit vorerst vom Tisch.

Verwaltungschef Roland Methling sagte zu: „Solange ich Oberbürgermeister bin, werde ich es nicht wieder auf die Tagesordnung der Bürgerschaft stellen.“

Bereits im Mai und Juni hatte die Stadtverwaltung eine Beschlussvorlage eingebracht, die vorsah ein Verfahren einzuleiten, um den Schutzstatus aufzuheben. „Jedes Mal wurde sie kurzfristig auf unbestimmte Zeit zurückgestellt und wabert weiter umher“, moniert Andrea Krönert (Grüne). Sie gehört zu den 15 Bürgerschaftsmitgliedern verschiedener Fraktionen, die sich in einem Antrag für den vollständigen Erhalt des LSGs aussprachen. „Damit ist es uns erstmalig möglich, zu diesem Thema zu sprechen und auch eine Entscheidung zu treffen. Das Thema ist wichtig und brisant für alle Rostocker und Gäste.“ Das zeige nicht zuletzt die öffentliche Resonanz. Mittlerweile hätten 7.500 Menschen aus Rostock ein Bürgerbegehren unterschrieben. Fast 40.000 Menschen haben eine Online Petition für den Erhalt des geschützten Diedrichshäger Landes unterzeichnet. Sie begründet: „Die Landschaft im Küstenvorland ist prägend für unseren Küstenabschnitt. Es ist ein wichtiges Erholungsgebiet für alle Rostocker und Besucher. Viele Menschen lieben unseren Landstrich genau dafür. Sie kommen hierher, weil es hier noch weite unverbaute Blicke gibt. Wir dürfen dieses einmalige Gebiet nicht opfern. Auch nicht für Wohnungen. Ja, Rostock muss wachsen, aber ohne Eingriffe in geschützte Ökosysteme.“

Stephan Porst von der Bürgerinitiative, der seit 2008 in Diedrichshagen wohnt, kritisiert die Salamitaktik, mit der bereits in den vergangenen Jahren immer wieder Teilflächen von insgesamt etwa 12 Hektar umgewidmet wurden. „Würde die im Prüfbericht der Stadt vorgeschlagene Bebauung realisiert, wären weitere 70 Hektar unwiederbringlich verloren und der Biotopverbund im LSG nachhaltig beeinträchtigt. Im Vergleich zu 2006 hätte es dann fast ein Viertel seiner ursprünglichen Größe verloren.“

Andreas Engelmann (Linke) erklärt für den Stadtentwicklungsausschuss: „Angesichts der Zunahme der Bevölkerung ist es notwendig Wohnraum zu schaffen. Die Prinzipien des Landschaftsschutzes dürfen dabei aber nicht aufgehoben werden. Dies kann erst Ziel sein, wenn es keine Flächen ohne diesen Schutzstatus gibt.“

Dass darüber auch zukünftig noch zu reden sein wird, kündigt Dr. Steffen Wandschneider (SPD) an: „Meine Überzeugung ist, dass wir diese Flächen perspektivisch brauchen werden. Wo sollen denn die Wohnungen herkommen, über die wir reden? Überall ist schon etwas anderes.“ Er stimmte wie auch neun weitere Bürgerschaftsmitglieder aus SPD, CDU und UFR gegen den Antrag.

Wie gespalten die Fraktionen in dieser Frage waren, machte Jan-Hendrik Brincker deutlich: „Wir sehen sehr wohl den Bedarf an dieser Stelle Wohnraum zu schaffen, weil es dafür einen Markt gibt. Wir können auch die Argumente der Gegenseite nachvollziehen, dass ein LSG nicht umsonst ein LSG ist.“ Die Abstimmung, die namentlich erfolgte, hatten CDU und SPD daher frei gegeben.

Geschlossen stimmte hingegen die Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09, auch wenn einige lieber die Beschlussvorlage abgewartet und dann abgelehnt hätten. Letztendlich, so deren Vorsitzende Dr. Sybille Bachmann, sei jedoch nicht nachzuvollziehen gewesen, warum die Verwaltung in zehn Punkten aufführt, warum man die Flächen dem LSG nicht entnehmen sollte, sich dann aber doch dafür ausspricht.

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