Stadt bedauert Feuerwerksverkauf im SBZ
Während Rostock den Verzicht aufs Feuerwerk empfahl, fand im Stadtteil- und Begegnungszentrum Südstadt ein Sonderverkauf statt – Verwaltung zieht Konsequenzen für die Zukunft
8. Januar 2020, von Olaf
Für die einen ist es Tradition und gehört zum Jahreswechsel dazu, die anderen sehen nur Lärm, Umweltbelastung, Brand- und Verletzungsgefahr. Die Rede ist vom Silvesterfeuerwerk, bei dem die Meinungen weit auseinandergehen.
Nachdem die Deutsche Umwelt-Hilfe (DUH) in Rostock und 97 weiteren Städten insbesondere aufgrund der Feinstaubbelastung ein Verbot privater Feuerwerke forderte, blieb hier zumindest für den letzten Jahreswechsel alles beim Alten. Ein flächendeckendes Verbot gibt die bundesweite Sprengstoffverordnung bislang nicht her. Eine Überarbeitung ist zwar geplant, allerdings erst in der nächsten Legislaturperiode.
Die Verwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock empfahl immerhin den freiwilligen Verzicht. „Wer ganz auf Silvesterfeuerwerke verzichtet, schützt die Umwelt und vermeidet Verletzungsrisiken“, hieß es in der Pressemitteilung zum Silvesterfeuerwerk.

Da verwunderte es, dass am Südring mit einem großen Transparent für einen Feuerwerk-Sonderverkauf geworben wurde – ausgerechnet in der „Pumpe“, einer städtisch geförderten Einrichtung des Stadtteil- und Begegnungszentrums (SBZ) Südstadt.
Als Träger betreibt die SBZ Südstadt/Biestow gGmbH hier zwei Häuser „unter einem Dach“. Neben dem „Heizhaus“ in der Tychsenstraße gibt es die „Pumpe“ in der Ziolkowskistraße, für dessen Finanzierung eine Sonderregelung gilt. Aufgrund der „punktuell kommerziellen Nutzung“ werden Miete und Betriebskosten nur bis maximal 75 Prozent von der Stadt gefördert. Neben Konzerten können Vereine, Organisationen und Privatpersonen die Räume für Feiern und Veranstaltungen mieten.
Doch muss der Eigenanteil ausgerechnet mit dem Verkauf von Feuerwerk erwirtschaftet werden? „Der Verkauf erfolgte auf gewerberechtlich legaler Basis und auch der Trägervertrag sieht keine entsprechenden Einschränkungen vor“, heißt es auf Nachfrage von der Stadtverwaltung. Der Zweck der Raumnutzung sei zunächst nicht angegeben worden. „Dennoch bedauern Träger und Stadtverwaltung in der Konsequenz diese Vermietung“, erklärt Stadtsprecher Ulrich Kunze und verspricht, „daraus entsprechende Konsequenzen für die Zukunft zu ziehen“.