Identitätsdiebstahl bei Online-Jobsuche

Betrüger haben im Namen von Job-Bewerbern Bankkonten eröffnet – die Polizei warnt, davor sensible Daten an Unbekannte zu verschicken oder die Identität durchs Post-ID-Verfahren zu bestätigen

16. Mai 2019
Identitätsdiebstahl bei Online-Jobsuche
Identitätsdiebstahl bei Online-Jobsuche

Eine Vielzahl von Fällen im Zusammenhang Identitätsdiebstahl beschäftigt derzeit das Kriminalkommissariat Rostock.

So versuchen Unbekannte aktuell ahnungslose Jobsuchende mit der Post-ID-Masche zu betrügen. Dabei haben es die Täter jedoch nur auf die Identität der Geschädigten abgesehen, um mit dieser dann Bankkonten zu eröffnen. Die nichtsahnenden Bewerber erhalten meist genaue Anweisungen für das Verfahren. Ist das Identifikationsverfahren abgeschlossen, haben die Betrüger mit diesen Daten längst die Eröffnung eines Bankkontos im Namen der Bewerber veranlasst. Die Jobsuchenden bekommen von dem dreisten Betrug meist erst etwas mit, wenn ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche gegen sie eingeleitet wird.

Im aktuellen Fall zeigte eine 65-jährige Rostockerin einen solchen Betrug an. Sie hatte zunächst auf einem Internetportal einen geeigneten Nebenjob gesucht. Nach der ersten Kontaktaufnahme wurde sie aufgefordert, eine Ausweiskopie über einen Messengerdienst zu versenden. Anschließend sollte die Rostockerin ihre Identität durch eine Post-ID bestätigen lassen. Erst dann werde die Frau auch einen Arbeitsvertrag erhalten. Auf den wartete sie jedoch vergebens.

Stattdessen erhielt sie von einer Bank die Information, dass auf ihren Namen zwei Konten eröffnet wurden. Jetzt wurde die 65-Jährige stutzig und informierte die Polizei.

Die Rostocker Polizei rät:

Versenden Sie niemals eingescannte amtliche Dokumente oder ähnliche sensible Informationen (Gehaltsnachweis, Schufa usw.) an unbekannte Personen. Solche Daten werden durch die Täter für diverse Betrügereien weiterverwendet. So können die Betrüger diese Identifizierung für weitere Geschäfte nutzen.

Erstatten Sie in jedem Fall Strafanzeige bei der Polizei, auch wenn Sie bereits Kopien Ihrer Legitimationsunterlagen übersandt haben.

Quelle: Polizeiinspektion Rostock

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