Nach Leichenfund: Anklage wegen Totschlag und Vergewaltigung

Polizei ermittelt gegen einen 35-jährigen Mann aus Lichtenhagen, der zwei Frauen vergewaltigt und seine Lebensgefährtin getötet haben soll

2. April 2014, von
Nach dem Leichenfund in Lichtenhagen geben Polizei und Oberstaatsanwaltschaft eine Pressekonferenz
Nach dem Leichenfund in Lichtenhagen geben Polizei und Oberstaatsanwaltschaft eine Pressekonferenz

Polizei und Staatsanwaltschaft stehen vor einem Rätsel. Wie konnte es dazu kommen, dass ein 35-jähriger Mann, der zuvor noch nie durch Gewalt- oder Sexualstraftaten in Erscheinung getreten ist, mutmaßlich innerhalb der letzten drei Monate gleich mehrfach Vergewaltigungen an zwei Frauen und einen Totschlag begangen hat?

So stellt sich zumindest derzeit der Stand der Ermittlungen dar, wie er heute bei einer Pressekonferenz bekannt gegeben wurde. Gestern hatte der Fall eine entscheidende Wendung genommen, als der Beschuldigte die Polizeibeamten zielgerichtet zu dem Ort führte, wo er sein Opfer verscharrt hatte. In einem Wäldchen östlich der Stadtautobahn zwischen Lichtenhagen und Warnemünde fanden sie eine Frau im Boden vergraben. Nachdem, was die Ermittler bisher aufgrund seiner Aussagen wissen, gehen sie davon aus, dass es sich bei der Leiche um seine ehemalige Lebensgefährtin handelt. Die 32-Jährige soll er bereits am 5. Februar getötet haben. Aus welchen Motiven und wie das Gewaltverbrechen verlaufen ist, darüber gibt es bisher keine sicheren Erkenntnisse, da der Beschuldigte von seinem Schweigerecht Gebrauch macht.

Derzeit laufen die rechtsmedizinischen Untersuchungen, die die Identität des Opfers bestätigen und weitere Hinweise zu den Todesumständen liefern sollen. Die Staatsanwaltschaft hat wegen des Vorwurfs des Totschlags Haft beantragt.

Der mutmaßliche Täter, der in einer Lichtenhäger Einraumwohnung lebte, befand sich bereits in Untersuchungshaft, als er sich gestern an die Polizei wandte. Denn seit dem 22. März besteht gegen ihn eine weitere Anklage wegen zweifacher Vergewaltigung einer geistig Behinderten am 20. März.

Oberstaatsanwalt Andrés Ritter: „Das ist eine ungewöhnliche Situation, die uns selbst vor Fragen stellt, die wir aufklären wollen.“
Oberstaatsanwalt Andrés Ritter: „Das ist eine ungewöhnliche Situation, die uns selbst vor Fragen stellt, die wir aufklären wollen.“

Nicht die erste Anklage dieser Art. Schon Anfang des Jahres hatte das Amtsgericht Haftbefehl gegen ihn erlassen, weil er seine Lebensgefährtin in der Silvesternacht vergewaltigt haben soll. Damals hatte er sich voll geständig selbst den Behörden gestellt, sich mehrfach reuig gezeigt und bei seinem Opfer entschuldigt. Seine Lebensgefährtin nahm diese Entschuldigung in Gegenwart eines Richters an und bestätigte, dass diese Tat nicht mit seinem Wesen vereinbar sei, berichteten die Ermittler heute. Da der Beschuldigte bis dahin weder durch eine Gewalt- noch eine Sexualstraftat in Erscheinung getreten war, wurde der Haftbefehl am 26. Januar außer Vollzug gesetzt, sodass er wieder auf freiem Fuß war. „Wir haben das geprüft. Aus rechtlicher Sicht war eine Außervollzugsetzung absolut geboten“, bestätigt der Leitende Oberstaatsanwalt Andrés Ritter.

Dennoch war dies nicht der erste Kontakt des Beschuldigten mit Justitia. Bereits von 2002 bis 2009 war er wegen Eigentums- und Vermögensdelikten im Maßregelvollzug untergebracht. Seine Entwicklung hätte einen so positiven Verlauf genommen, dass er entlassen wurde und seither unter Führungsaufsicht stand, die gestern beendet werden sollte, erläutert Ritter. „Auch danach gab es keinen Anlass anzunehmen, dass von ihm eine Gefahr ausgehen könnte“, erklärt der Oberstaatsanwalt und betont, dass der Beschuldigte nicht wahllos Frauen angriff, sondern mit seinen Opfern bekannt war.

Das Verschwinden der 32-jährigen Frau war zunächst nicht aufgefallen, erläutert der Leiter der Kriminalinspektion Rostock Peter Mainka. Sie habe keine enge Beziehung zu Familienangehörigen gehabt und habe sich öfter mal für mehrere Tage aus ihrem gewohnten Lebensumfeld entfernt. Erst am 31. März hatte ihre Schwester eine Vermisstenanzeige gestellt. Da die Polizei eine Selbstgefährdung nicht ausschließen konnte, wurde ihre Wohnung geöffnet. Hier fanden die Beamten weder die Frau noch Hinweise auf eine Straftat.

Schlagwörter: Leiche (46)Lichtenhagen (190)Polizei (4059)Staatsanwaltschaft (33)