OLG Rostock: Beschaffung der Luca-App in MV unwirksam
Die Direktvergabe der Luca-App durch das Land Mecklenburg-Vorpommern war vergaberechtswidrig und ist damit unwirksam, urteilte das Oberlandesgericht Rostock heute
11. November 2021, von Olaf
Die Beschaffung der Luca-App durch die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern Anfang März 2021 war vergaberechtswidrig. Dies hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts (OLG) Rostock heute entschieden. Der zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Firma Culture4life geschlossene Vertrag ist unwirksam. Auch der vom Land beantragten Fortführung des Vertrages erteilte das Gericht eine Absage. Mecklenburg-Vorpommern war das erste Bundesland, in dem die Luca-App flächendeckend eingeführt wurde.
Aufgrund der Corona-Pandemie habe im März zwar eine „nicht vorhersehbare Dringlichkeit der Beschaffung der Kontaktnachverfolgungs-App“ bestanden und eine Vergabe sei daher ohne vorherige europaweite Ausschreibung zulässig gewesen, führt das OLG aus. „Dennoch dürfe der Wettbewerb nicht gänzlich ausgeschlossen werden“, heißt es in der Entscheidung.
Die Einholung mehrerer Angebote sei zumutbar gewesen. Dies gelte insbesondere im Fall der Antragstellerin. Die Vidavelopment GmbH hatte bereits im Oktober 2020 ein Angebot für ihre VIDA-App an die Staatskanzlei sowie ein weiteres Mal am 4. März 2021 per E-Mail an die Adresse von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) geschickt. Diese Angebote hätten in die Auswahlentscheidung einbezogen werden müssen.
Die VIDA-App sei grundsätzlich konkurrenzfähig, so das Oberlandesgericht, und erfülle die Mindestanforderungen des Landes, insbesondere durch die vorhandene Schnittstelle für die von den Gesundheitsämtern verwendete Fachanwendung „Sormas“.
Die Entscheidung ist rechtskräftig. Digitalisierungsminister Christian Pegel (SPD) bedauerte dies in einer ersten Stellungnahme. Ob und wie eine erneute Vergabe erfolge, könne erst nach gründlicher Auswertung der Entscheidung getroffen werden, erklärte das zuständige Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung.
Anfang September wies der Vergabesenat die Beschwerde einer österreichischen Softwarefirma noch als unbegründet zurück. Der Fall lag dabei jedoch anders. Die Anwendung der Österreicher habe nach Auffassung des OLG nicht die Beschaffungskriterien des Landes erfüllt, da die geforderte Anbindung an „Sormas“ fehlte.
Luca-App soll digitale Kontaktnachverfolgung erleichtern
Ziel der Luca-App ist es, die Kontaktnachverfolgung im Kampf gegen die Corona-Pandemie zu erleichtern. Statt seine persönlichen Daten in Papierlisten zu hinterlassen, können diese einmalig verschlüsselt im Luca-System hinterlegt werden. Beim Besuch von Geschäften, Restaurants oder Veranstaltungen checkt man über einen QR-Code ein und aus. Im Fall einer Infektion kann das Gesundheitsamt die Kontaktdaten aller Personen, die zur selben Zeit am selben Ort waren, digital abfragen.
Seit ihrer Einführung hatte die Luca-App mit verschiedenen Schwachstellen und Datenschutzbedenken zu kämpfen. Auch der praktische Nutzen im Rahmen der Kontaktnachverfolgung blieb fraglich. Dies lag vielfach daran, dass die von den Betreibern eingerichteten Bereiche oft zu groß ausfielen und die Daten für die Gesundheitsämter damit unbrauchbar waren.