Manipulierte Softairwaffe sichergestellt

Nach dem Fund einer manipulierten Soft-Air-Waffe in der S-Bahn von Warnemünde nach Güstrow ermittelt die Bundespolizei wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz

26. Februar 2018
Manipulierte Softairwaffe sichergestellt
Manipulierte Softairwaffe sichergestellt

Eine Tasche mit einer vollautomatischen Soft-Air-Waffe erregte die Aufmerksamkeit des Zugbegleiters einer S-Bahn von Warnemünde nach Güstrow am Sonntag, den 25.02.2108. Diese wurde offensichtlich von seinem Eigentümer im Zugabteil vergessen. Nach Ankunft der S-Bahn am Bahnhof Güstrow wurde die Tasche zusammen mit der Soft-Air-Waffe an die Bundespolizei übergeben.

Diese stellten fest, dass die Soft-Air-Waffe offensichtlich technisch verändert wurde und die zulässige Energie (0,5 Joule) nicht mehr bestehen könnte. Soft-Air-Waffen mit einer Energie über 0,5 Joule unterliegen dem Waffengesetz. Zusätzlich muss eine so genannte „F“ Kennzeichnung vorhanden sein, welche durch die Beamten nicht aufgefunden werden konnte, da die Waffe offensichtlich belgischer Herkunft ist.

Da der Eigentümer sich über einen möglichen Fund der Tasche bei der Deutschen Bahn erkundigte, konnten seine Personalien ermittelt werden. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Die Soft Air Waffe wurde sichergestellt und wird einer Überprüfung zugeführt.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Rostock

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