Mietpreisbremse in Rostock gilt ab Oktober

Ab dem 1. Oktober 2018 gilt in Rostock die Mietpreisbremse – bei Neuvermietungen darf die Miethöhe maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, es gibt jedoch Ausnahmen

28. August 2018
Mietpreisbremse in Rostock gilt ab Oktober (Foto: Archiv)
Mietpreisbremse in Rostock gilt ab Oktober (Foto: Archiv)

In Rostock und Greifswald gilt ab 1. Oktober 2018 die Mietpreisbremse. Die Landesregierung beschloss heute, den Anträgen der beiden Städte nachzukommen und eine entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen. Die Begründung: „In der Gesamtschau wird für Greifswald und Rostock ein angespannter Wohnungsmarkt festgestellt. Die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen ist besonders gefährdet.“

Deshalb gilt nun für fünf Jahre: Bei neu abzuschließenden Wohnungsmietverträgen darf die Miethöhe bei Mietbeginn nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Für bestehende Mietverhältnisse gelten die Schutzvorschriften zur Mieterhöhung, die eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zulassen.

„Die Mietpreisbremse ist sinnvoll, um die Symptome eines engen Mietwohnungsmarktes kurzfristig zu lindern. Sie vermindert den Anreiz, Bestandsmieter zu verdrängen, indem sie die Mietsteigerung bei Neuabschluss eines Mietvertrags begrenzt. Zudem wirkte sich der schnelle Anstieg der Miete bei der Wiedervermietung bislang über die ortsübliche Vergleichsmiete mittelfristig auf das Niveau der Bestandsmieten aus. Auch diese Entwicklung soll gedämpft werden“, sagt Christian Pegel, Landesminister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung.

Der Bundesgesetzgeber schreibt vor, dass die Mietpreisbremse nicht für Wohnungen gilt, die nach dem 1. Oktober 2014 neu errichtet wurden oder nach umfassender Modernisierung erneut vermietet werden. „Damit wird verhindert, dass die Mietpreisbremse den Neubau bzw. die umfassende Modernisierung von Wohnraum beeinträchtigt“, erklärt Christian Pegel.

Er betont in diesem Zusammenhang: „An der eigentlichen Ursache, nämlich dem Fehlen bezahlbaren Wohnraums, müssen die Städte arbeiten, indem sie diesen mittel- und langfristig ausreichend zur Verfügung stellen.“ Dabei unterstützt das Land vor allem Wohnungsunternehmen mit dem Programm „Wohnungsbau Sozial.“ 2018 und 2019 sind im Landeshaushalt jeweils mehr als 20 Millionen Euro an Fördermitteln eingestellt, um den Bau mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungen zu fördern.

Rostock und Greifswald haben bislang als einzige Kommunen in M-V die Mietpreisbremse beantragt. Deutschlandweit nutzen nun alle Bundesländer außer dem Saarland und Sachsen-Anhalt die Ermächtigung des Bundes, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt zu bestimmen.

„Wir sind mit der Einführung der Mietpreisbremse dem Auftrag sowohl aus der Koalitionsvereinbarung wie auch des Landtags nachgekommen“, sagt Christian Pegel und appelliert: „Es liegt nun an Rostock und Greifswald, die Zeit, in der die Mietpreisbremse gilt, zu nutzen und die Wohnungsmarkt-Probleme an der Wurzel anzupacken.“

Quelle: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V

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