Parkstraße Warnemünde: Tempo 30 kommt

In der Parkstraße Warnemünde gilt künftig Tempo 30, der erste Bauabschnitt für den Radweg läuft, ab 2024 könnten die Planungen entlang des Küstenwalds weitergehen

17. Juni 2021, von
Bislang gilt Tempo 30 in der Parkstraße Warnemünde nur für Busse und Lkw, künftig gilt es für alle (Foto: Archiv)
Bislang gilt Tempo 30 in der Parkstraße Warnemünde nur für Busse und Lkw, künftig gilt es für alle (Foto: Archiv)

Darauf haben viele Warnemünder seit Jahren gewartet: In der Parkstraße des Seebades soll künftig Tempo 30 gelten. „Da wird zeitnah von Herrn Matthäus [Verkehrssenator, Anm. d. Red.] der Markierungs- und Beschilderungsplan bestätigt und dann wird dort Tempo 30 dauerhaft aufgestellt“, gab Michael Loba, Fachbereichsleiter Verkehrsanlagenplanung im Amt für Mobilität, am Donnerstagabend auf der Sitzung des Rostocker Fahrradforums bekannt.

Vor knapp einem Jahr hatte sich der Warnemünder Ortsbeirat für den Antrag der CDU/UFR-Fraktion ausgesprochen, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Parkstraße zu prüfen und diese im Fall eines positiven Ergebnisses direkt umzusetzen.

Bislang gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgrund von Straßenschäden nur für Lkw und Busse. Anwohner erhoffen sich durch Tempo 30 mehr Ruhe und auch für Radfahrer, die auf der Straße unterwegs sind, bedeutet es etwas mehr Sicherheit. Ein echter Radweg ist in großen Teilen der Parkstraße in den nächsten Jahren nämlich weiterhin nicht in Sicht.

Radweg zwischen Groß Kleiner Weg und Kleiner Sommerweg im Bau

Aktuell läuft der Ausbau des Geh- und Radwegs im Bereich zwischen Groß Kleiner Weg und Kleinem Sommerweg. Aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse entsteht im größten Teil dieses ersten Bauabschnitts jedoch nur ein kombinierter Geh- und Radweg.

Stadteinwärts wird er für Radfahrer lediglich freigegeben, eine Benutzungspflicht gibt es nicht „Wenn er ambitioniert ist und sich bei relativ viel Kfz-Verkehr noch sicher fühlt“, kann der Radfahrer vom Groß Kleiner Weg aus direkt stadteinwärts in die Parkstraße einbiegen und die Fahrbahn benutzen, so Lobo.

Alternativ kann er an der Lichtsignalanlage, die um eine Radfurt erweitert wird, auf die Nordseite wechseln. Der gemeinsame Geh- und Radweg ist dort 3,50 Meter breit – an der Bushaltestelle sowie an einem Alleebaum gibt es Engstellen, an denen sich die Breite auf 2,70 bzw. 2,76 Meter verringert.

Erst ab Höhe des Imbissecks gibt es getrennte Geh- und Radwege. Diese enden allerdings bereits wieder nach wenigen Metern hinter dem Kleinen Sommerweg. Der Ausbau entlang des Küstenwalds scheiterte am Protest gegen die geplanten Baumfällungen. Der jetzt bei Falschparkern beliebte Kleine Sommerweg soll künftig abgepollert werden.

Planungen für Radweg am Küstenwald sollen ab 2024 weitergehen

2024 könnten die Planungen für den Radweg entlang des Küstenwalds wieder aufgenommen werden. In dem erweiterten Haushaltsplanentwurf für 2022/23, der die beiden Folgejahre mit abbildet, wurden Planungsmittel für 2024/25 eingeordnet, um die Weiterführung des Radwegs in der Parkstraße „vollumfänglich prüfen zu können“, so Loba. Bislang ist dies jedoch nur ein Wunsch. Für die Planungen habe das Tiefbauamt die vorgegebenen Kennwerte deutlich überschritten, sodass es durch die Kämmerei noch zu Streichungen kommen kann, erläutert der Verkehrsplaner.

Realisierungsmittel für einen Bau sind vorläufig nicht eingeplant. „Warnemünde ist schon – was die Beteiligung angeht – einen Zacken schärfer als andere Ortsteile“, rechnet Loba mit einem längeren, etwa drei- bis vierjährigen Planungsprozess. „Da wird man mit zwei Jahren Beteiligungszeitraum nicht hinkommen.“

Im westlichen Teil der Parkstraße Warnemünde gilt jetzt Tempo 30
Im westlichen Teil der Parkstraße Warnemünde gilt jetzt Tempo 30

Aktualisierung, 23.06.2021:

Heute wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der Parkstraße ausgeschildert.

Sie gilt zwischen der Fahrradstraße im Groß Kleiner Weg kurz hinter dem westlichen Ortseingang und dem Weidenweg auf Höhe des ehemaligen Best Western Hanse Hotels.

Im breiteren, östlichen Teil gilt – außer für Busse und Lkw – weiterhin eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

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