Geständnis zum Prozessauftakt im Fall Rebecca

Am ersten Verhandlungstag räumt der Angeklagte Mario B. die Entführung und Vergewaltigung der 17-jährigen Rebecca aus Rostock ein

25. März 2013, von
Angeklagter Mario B. und sein Verteidiger Henning Köhler
Angeklagter Mario B. und sein Verteidiger Henning Köhler

Mit einem Geständnis begann heute am Oberlandesgericht Rostock der Prozess im Entführungsfall Rebecca. Der Anwalt des Angeklagten Mario B. verlas eine Erklärung, in der er die Tatvorwürfe weitestgehend einräumte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 28-jährigen mehrfach Vorbestraften Vergewaltigung in drei Fällen, gefährliche Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsberaubung vor.

Ziel sei es gewesen, so der Verteidiger Henning Köhler, dass dem Opfer die Aussage in der Öffentlichkeit erspart bleibe. Mit Fassungslosigkeit blicke sein Mandant auf die Tat zurück. Er soll voller Scham und Reue sein, habe er ihm gesagt. Angespannt, mit verschränkten Armen und starrem Blick nach unten verfolgte der Angeklagte die Verlesung seines Geständnisses. Eine Bitte um Entschuldigung wird es vor Gericht aber wohl nicht geben, ließ der Anwalt durchblicken, konnte sich aber vorstellen, „dass da noch etwas kommt.“

Medienrummel beim Prozessauftakt im Fall Rebecca
Medienrummel beim Prozessauftakt im Fall Rebecca

Auch der Anwalt von Rebecca, die als Nebenklägerin auftritt und von ihren Eltern vertreten wird, hofft, dass ihr die Aussage erspart bleibt, ist doch „die Belastung entsprechend groß“.

In der Nacht zum 13. Oktober 2012 war die 17-jährige Schülerin vom mutmaßlichen Täter nach einem Disco-Besuch in seine Wohnung entführt und mehrfach vergewaltigt worden. Erst vier Tage später konnte sich das Opfer, das schwer verletzt und bedroht wurde, befreien. Das Schicksal der jungen Frau hatte bundesweit zu Aufmerksamkeit und Anteilnahme geführt. Auch heute war das Medieninteresse groß, als der Vorsitzende Richter Wolfgang Strauß den Prozess eröffnete.

Porzessauftakt im Oberlandesgericht Rostock
Porzessauftakt im Oberlandesgericht Rostock

Gleich zu Beginn der Verhandlung wies er auf die Möglichkeit zur Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus, einer Entziehungseinrichtung oder Sicherungsverwahrung hin. Ob die formellen Voraussetzungen dafür gegeben seien, darüber herrschte unter den Anwälten Uneinigkeit. Das Problem seien die Jugendstrafen, die schon einige Jahre zurückliegen, sagte Staatsanwalt Stephan Seroka. Bereits vor 13 Jahren musste sich Mario B. wegen sexueller Nötigung vor Gericht verantworten.

Entscheidend sei nun das Ergebnis des Gutachters, das am Vormittag noch nicht vorlag.

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