Rostock: Corona-Ampel springt auf Rot
Die Sieben-Tage-Inzidenz ist in Rostock auf über 50 gestiegen – in vielen Bereichen ist ab Montag wieder ein negativer Corona-Test erforderlich, zudem müssen Masken getragen werden
16. August 2021, von Olaf
Erstmals seit rund drei Monaten kletterte die Sieben-Tage-Inzidenz in Rostock am Sonntag wieder über den 50er-Wert. Zuletzt war dies am 17. Mai der Fall (54,0).
Die hohe Inzidenz hat Folgen für die Hansestadt: In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gelten bald wieder strengere Test- und Maskenpflichten.
7-Tage-Inzidenz über 50
21 neue SARS-CoV-2-Infektionen registrierte das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) gestern, heute kamen elf weitere hinzu. Lag die Sieben-Tage-Inzidenz (Fälle je 100.000 Einwohner) am 2. August noch bei 7,2, hat sie sich innerhalb der letzten zwei Wochen fast verachtfacht (56,4). Zum Vergleich: Im Landesdurchschnitt liegt die Inzidenz aktuell bei 25,1, bundesweit bei 36,2.
Selbst wenn morgen kein einziger neuer Fall hinzukommen sollte, bleibt die Inzidenz bei mindestens 50,7 und damit den dritten Tag in Folge über dem Grenzwert von 50. Dies ist für Verschärfungen der Corona-Maßnahmen ausschlaggebend.
Risikogewichtete Einstufung steigt auf orange
Neben dem Hauptkriterium der Inzidenz werden im Ampelsystem von MV die Anzahl der Hospitalisierten sowie die Auslastung der Intensivstationen (ITS) als Nebenkriterien berücksichtigt.
Die 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten liegt für Rostock bei 2,4, die Auslastung des ITS-Clusters bei 1,5 Prozent. Beide Werte sind im grünen Bereich, sodass die eigentliche Rot-Stufe auf die risikogewichtete Stufe 2 (orange) gesenkt wird. Doch bereits für diese Stufe ist eine weitreichende Test- und Maskenpflicht vorgeschrieben.
Test- und Maskenpflicht
Eigentlich müssten bereits ab Donnerstag zusätzliche Maßnahmen gelten. Bei der Bund-Länder-Konferenz hat man sich jedoch auf den 23. August als Stichtag geeinigt, sodass die Verschärfungen erst nächsten Montag in Kraft treten müssen.
Gemäß der aktuellen Corona-LVO M-V gilt dann in vielen Bereichen wieder eine Testpflicht. Vorgeschrieben ist ein negativer Test etwa bei körpernahen Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik), beim Besuch von Innengastronomie, Kinos, Theatern, Museen, Bibliotheken und den Innenbereichen von Zoos. Auch in Fitnessstudios, Schwimmbädern und beim Sport im Verein ist wieder ein negativer Test erforderlich.
Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig geimpfte oder genesene Personen. Die Erleichterung soll – außerhalb der Bildungseinrichtungen – auch für Schüler gelten, die im Land bereits regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden.
An den Schulen der Hansestadt greift die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung für Schüler und Lehrkräfte voraussichtlich bereits am Mittwoch.
Veranstaltungen
Wie es mit größeren Veranstaltungen in Rostock weitergeht, ist bislang unklar. „Es gibt keine Hinweise darauf, dass Ansteckungen größeren Ausmaßes im Rahmen von genehmigten Veranstaltungen erfolgt sind“, heißt es von der Stadtverwaltung. Die Infektionen würden vor allem junge Menschen betreffen, Infektionsquellen seien vorrangig Familienfeiern, Partys und Ansteckungen im privaten Umfeld.
Veranstaltungen mit mehr als 1.250 Personen innen (2.500 außen) sind nach der Corona-LVO M-V zwar auch bei der risikogewichteten Einstufung orange noch möglich, allerdings nur im „im besonders begründeten Einzelfall“ und „im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit“.