Planfeststellungsverfahren für Seekanalvertiefung beantragt

Das Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock beantragt – die Unterlagen sind bis zum 22. Oktober 2019 öffentlich einsehbar

24. September 2019
Planfeststellungsverfahren für Seekanalvertiefung beantragt (Foto: Archiv)
Planfeststellungsverfahren für Seekanalvertiefung beantragt (Foto: Archiv)

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Stralsund stellte am 30. August 2019 bei der zuständigen Behörde (GDWS) den Antrag auf Planfeststellung und reichte dazu die notwendigen Unterlagen für die Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock ein. Die Planunterlagen umfassen unter anderem detaillierte Informationen zur technischen Planung und zu den Umweltauswirkungen der Maßnahme.

Die Planunterlagen sind vom 23. September bis einschließlich 22. Oktober 2019 öffentlich einsehbar. Sie liegen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu den üblichen Bürozeiten im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft der Hansestadt Rostock, im Amt Bad Doberan Land, im Amt Rostocker Heide, im Amt Warnow-West, in der Gemeinde Bad Doberan, in der Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz und in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn aus.

Zusätzlich wurde dem Ortsbeirat Hohe Düne ein Exemplar der Unterlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Ab diesem Zeitpunkt können die Dokumente zudem im Internet unter https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/100_AusbauSeekanalRostock.html abgerufen werden. Betroffene Bürger und Bürgerinnen sowie Verbände können sich bis zu einem Monat nach Ende der Auslegung, bis zum 22. November 2019, mittels Einwendungen und Stellungnahmen zu der Ausbaumaßnahme äußern.

Nach Eingang der Einwendungen und Stellungnahmen folgt ein Erörterungstermin, der gesondert bekannt gegeben wird. Die Betroffenen, die Einwendungen erhoben haben, können dann Fragen und Bedenken zu den Planungen vortragen und mit dem Vorhabensträger und den Fachgutachtern erörtern. Die Planfeststellungsbehörde prüft die Einwendungen und Stellungnahmen, bevor sie den Planfeststellungsbeschluss erlässt. Der Beschluss wird wiederum öffentlich zur Einsichtnahme aus-gelegt und erlangt formelle Bestandskraft, sofern innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe keine Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald dagegen erhoben wird.

Erst mit dem vorliegenden Planfeststellungsbeschluss besteht ein Bau-recht. Bis dahin werden bereits bauvorbereitende Maßnahmen wie die Kampfmittelerkundung und die Beweissicherung an Gebäuden durchgeführt.

Hintergrund der Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock

Die verschiedenen Verkehrssysteme entwickeln sich über die Jahre technisch und verkehrswirtschaftlich immer weiter. Gleichzeitig wachsen die Anforderungen, die zum Schutz der Umwelt gerade auch an den Verkehrsbereich gestellt werden. Holger Brydda, Leiter des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Stralsund: „Hier kann die Wasserstraße als umweltfreundlicher und wirtschaftlicher Verkehrsträger einen wichtigen Beitrag leisten. Voraussetzung dafür ist, dass Wasserstraßen ausgebaut und in die Lage versetzt werden, einen höheren Anteil am Transportvolumen zu übernehmen. Um dem Schiffsaufkommen und der Veränderung der Größe der Schiffe mit einem Tiefgang bis zu 15 m gerecht zu werden, plant die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes die Anpassung des Seekanals Rostock von der Ostsee bis zum Seehafen.“

Die Anpassung der Fahrrinnentiefe ist Voraussetzung für einen sicheren, wirtschaftlichen und zuverlässigen Seeverkehr zum Seehafen Rostock.

Quelle: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Stralsund

Schlagwörter: Schifffahrt (95)Überseehafen (203)