Silvester 2020 – was erlaubt und verboten ist
Große Silvester-Partys sind in diesem Jahr nicht gestattet, auch das Abbrennen von Feuerwerk ist auf öffentlichen Straßen und Plätzen Corona-bedingt untersagt
29. Dezember 2020, von Olaf
Im Corona-Jahr 2020 fällt auch der Jahreswechsel anders aus. Komplett aufs Feiern verzichtet werden muss jedoch nicht. Wir haben für Euch zusammengestellt, welche Regelungen in Rostock und Mecklenburg-Vorpommern an Silvester und Neujahr gelten.
Keine Silvesterparty, nur kleine Feiern, kein Alkohol in der Öffentlichkeit
Große Silvesterpartys sind in diesem Jahr komplett verboten, auch unter freiem Himmel. Auf das feucht-fröhliche Anstoßen im Stadthafen oder am Strand von Warnemünde muss am letzten Tag des Jahres verzichtet werden, zumal der Genuss alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit durch die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V) strikt untersagt ist.
Feiern und Treffen sind nur im kleinen Rahmen erlaubt. Insgesamt dürfen höchsten fünf Erwachsene aus maximal zwei Hausständen zusammenkommen, Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Eine weitere Verschärfung droht, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in MV über 100 liegt. Dann sind nur noch Treffen innerhalb des eigenen Hausstandes mit einer weiteren Person erlaubt. Aktuell liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Land bei 82,8.
Silvesterfeuerwerk auf öffentlichen Plätzen und Straßen untersagt
Lautstark die bösen Geister vertreiben? Das geht zu diesem Jahreswechsel nicht, zumindest nicht wie in den Vorjahren üblich mit krachendem Feuerwerk. Sowohl öffentlich veranstaltete Feuerwerke als auch die private Verwendung von Pyrotechnik auf öffentlichen Plätzen und Straßen sind durch die Corona-LVO M-V untersagt. Auf Bundesebene wurde zudem der Verkauf von Pyrotechnik verboten. Davon ausgenommen sind nur pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 gemäß der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV). Dazu zählen etwa Knallerbsen, Wunderkerzen oder Tischfeuerwerke.
Mit den Verboten möchte man während der Corona-Pandemie einerseits größere Menschenansammlungen verhindern, andererseits treten in jedem Jahr zahlreiche Verletzungen durch den unsachgemäßen Gebrauch von Pyrotechnik auf, die die ohnehin stark beanspruchten Krankenhäuser zusätzlich belasten würden.
Doch noch eine Allgemeinverfügung für Böller in Rostock
Auf privaten Grundstücken ist das Abbrennen vorhandener Pyrotechnik erlaubt, auch wenn darauf möglichst verzichtet werden sollte. Ausgerechnet in diesem Jahres gibt es dafür in Rostock jedoch keine spezielle Regelung.
Hintergrund: Die 1. SprengV erlaubt Personen über 18 Jahren das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 am 31. Dezember und 1. Januar grundsätzlich ganztägig. Gemäß § 24 Abs. 2 können die Behörden das Zünden von Pyrotechnik „mit ausschließlicher Knallwirkung“ an diesen beiden Tagen zu bestimmten Zeiten verbieten. Bislang hat die Stadtverwaltung dies immer getan und das Abbrennen der sogenannten Knaller und Böller auf die Zeit zwischen Silvester 16 Uhr und Neujahr 6 Uhr beschränkt – ausgerechnet 2020 gibt es jedoch keine Allgemeinverfügung.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen ist Pyrotechnik der Kategorie F2 ganztägig verboten. Wer auf seinem Privatgrundstück nicht darauf verzichten kann, möge bitte auf Mitmenschen und Tiere Rücksicht nehmen und das Böllern auf erträgliche Zeiten beschränken.
Aktualisierung, 30.12.2020:
Auf von dem Verbot der Corona-Landesverordnung nicht betroffenen Arealen dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nur in der Zeit von 16 Uhr des 31. Dezember 2020 bis 6 Uhr des 1. Januar 2021 abgebrannt werden. Das regelt eine ergänzende Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung.
Bei der Verwendung ist ein Abstand von mindestens 200 Metern zu stroh- oder reetgedeckten Gebäuden sowie zu Tankstellen und Tankanlagen einzuhalten. Auch das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist gesetzlich verboten.
Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst werden die Einhaltung der Regeln überprüfen, kündigt die Stadtverwaltung an. Bei Verstößen drohen in diesem Jahr erhöhte Strafen von bis zu 1.000 Euro.