Strafbefehle nach Sandsturm-Massencrash auf der A19
Nach dem Massenunfall infolge eines Sandsturms am 08.04.2011 auf der A 19 hat die Staatsanwaltschaft Rostock ihre Ermittlungen abgeschlossen und sieben Strafbefehle erlassen
7. Juli 2014
Die Staatsanwaltschaft Rostock hat die Ermittlungen in dem Ermittlungskomplex zum Massenunfall infolge eines Sandsturms am 08.04.2011 auf der A 19 abgeschlossen.
Im Focus der strafrechtlichen Würdigung des Unfallgeschehens standen dabei insgesamt 8 getötete und 59 zum Teil schwer verletzte Personen sowie insgesamt 85 beteiligte Fahrzeuge in beiden Fahrtrichtungen. Die Ermittlungen waren äußerst umfangreich und geprägt von einer aufwändigen Rekonstruktion des Unfallgeschehens durch Sachverständige der Dekra nach den zuvor im Vordergrund stehenden Rettungsmaßnahmen.
Im Fall von zwei Unfalltoten konnte trotz der umfangreichen Ermittlungen ein Verursacher auch nach der Rekonstruktion nicht ausreichend sicher festgestellt werden.
Im Ergebnis der nunmehr abgeschlossenen Ermittlungen wurden die anhängigen Verfahren, die das Unfallgeschehen in Fahrtrichtung Berlin betrafen, eingestellt. Zum einen kam es in der Fahrtrichtung Berlin nach Bewertung des ermittelten Sachverhalts zu einem den beteiligten Fahrzeugführern nicht vorzuwerfenden Augenblicksversagen. Maßgeblich war hier nach dem Ergebnis der Ermittlungen, dass die Beteiligten auf dieser Richtungsfahrbahn den Sicht behindernden Sandsturm erst etwa 150 m vorher erkennen konnten. Darüber hinaus hat keiner der Geschädigten hier einen Strafantrag gestellt und das Maß der Pflichtwidrigkeit, der Tatfolgen für die Verletzten und etwaige Vorbelastungen der Unfallverursacher begründeten kein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. In Fahrtrichtung Berlin sind durch die Unfälle keine Menschen zu Tode gekommen oder schwer verletzt worden.
In der Fahrtrichtung Rostock wurden nach Abschluss der Ermittlungen der Erlass von insgesamt 7 Strafbefehlen wegen der Tatvorwürfe der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung und der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs beim Amtsgericht Rostock beantragt. Dabei wurden Geldstrafen bezüglich des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung und Freiheitsstrafen zwischen 7 Monaten bis zu 1 Jahr bezüglich des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung beantragt, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollen. In einem Fall, der eine fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs betrifft, ist eine Verwarnung mit Strafvorbehalt zu einer Geldstrafe beantragt worden.
Hintergrund der strafrechtlichen Vorwürfe ist nach den durchgeführten Ermittlungen, dass auf dieser Fahrbahnrichtung der Sandsturm bereits in einer Entfernung von 600 – 1000 m zu erkennen war, was unter Beachtung des sogenannten Sichtfahrgebotes eine rechtzeitige Anpassung der gefahrenen Geschwindigkeit ermöglicht hätte. In den Verfahren in denen die Staatsanwaltschaft Rostock nunmehr den Erlass von Strafbefehlen beantragt hat, wird davon ausgegangen, dass dieses Sichtfahrgebot nicht hinreichend beachtet wurde.
Quelle: Staatsanwaltschaft Rostock