Neue Strand-Regeln in Warnemünde geplant

Weniger FKK, mehr Platz für Hunde und Reiter, Drohnen und Shishas werden verboten – das Seebad Warnemünde bekommt eine neue Strandsatzung

13. Mai 2021, von
Neue Strand-Regeln in Warnemünde geplant (Foto: Archiv)
Neue Strand-Regeln in Warnemünde geplant (Foto: Archiv)

Warnemünde soll eine neue Strandsatzung bekommen. Am Dienstagabend wurde die aktualisierte „Satzung über die Ordnung im Strandgebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ im Ortsbeirat Warnemünde vorgestellt.

Weniger reine FKK-Bereiche am Strand von Warnemünde

Nackt oder doch lieber mit dem Badeanzug in die Ostsee springen? Das wird in Warnemünde künftig weniger klar getrennt. Die reinen „Effi“-Bereich werden etwas kleiner, dafür gibt es einen großen gemeinsamen Abschnitt für Textil und FKK.

„Der Hintergrund ist einfach, dass sich im Laufe der Jahrzehnte das Verhalten der Badegäste in Warnemünde etwas verändert hat“, erläutert Steffen Herrmann, Bereichsleiter zentrale Steuerung bei der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde. Viele, insbesondere touristische, Gäste möchten Badebekleidung am Strand tragen. „Dem wollen wir mit der Modifikation der Satzung gerecht werden“, so Herrmann.

Gab es in Warnemünde in der bisherigen Strandsatzung von 2006 zwei große FKK-Bereiche zwischen den Strandzugängen 18 und 23 sowie 25 und 38, ist den Anhänger der Freikörperkultur künftig nur noch der Bereich zwischen den Zugängen 18 und 22b vorbehalten. Zwischen den Zugängen 23 und 38 ist ein großes Mischgebiet für Strandgäste mit oder ohne Bekleidung vorgesehen.

Im Bereich Hohe Düne/Markgrafenheide liegen die FKK-Strände zwischen den Strandzugängen 4 und 18 sowie 32 und 34.

Mit Hund und Pferd an den Strand

Die Hundestrände werden etwas mehr in Richtung Ortsmitte verlagert. Zwischen den Strandzugängen 8 und 10 sind Hunde künftig von 21 Uhr abends bis 9 Uhr morgens erlaubt. Zwischen den Zugängen 27 und 31 sowie 36 und 37 in Diedrichshagen sind Hunde ganztägig gestattet.

In Hohe Düne können Hunde zwischen den Zugängen 10 und 12 mit an den Strand genommen werden. In Markgrafenheide sind sie zwischen den Strandzugängen 24 und 25 von 21:00 bis 9:00 Uhr gestattet.

Die neue Strandsatzung erlaubt künftig auch das Reiten am Strand, allerdings ausschließlich im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende April und nur mit Sondererlaubnis.

Drohnen und Shisha-Pfeifen verboten

Neu ist ein generelles Drohnenverbot am Strand. Gerade im FKK-Bereich seien in den vergangenen Jahren zunehmend Drohnen mit Videokameras im Tiefflug über die Badegäste hinweggeflogen und haben „höchstwahrscheinlich auch FKK-Gänger gefilmt“, so Herrmann. Das soll mit dem Verbot unterbunden werden, Einzelgenehmigungen für kommerzielle Luftaufnahmen sind möglich.

Auch Wasserpfeifen sind am Strand nicht mehr erlaubt. Das Shisha-Rauchen (mit Kohle oder anderen fossilen Brennstoffen) wird ohne Ausnahme verboten, erläutert Herrmann. „Vor dem Hintergrund des Natur- und Umweltschutzes, aber auch des Waldbrandschutzes ist dieses nicht statthaft.“

An den Strandabschnitten 12 in Warnemünde und 8 in Markgrafenheide ist das Rauchen komplett verboten.

Kontrolliert und durchgesetzt werden sollen die Regelungen vom Kommunalen Ordnungsdienst (KOD), der auch den Strandvogt stellt, dem Bäderdienst der Polizei sowie einem privaten Sicherheitsunternehmen.

Ortsbeirat fordert weiterhin kostenlosen Strandbesuch

„Jede Person hat das Recht auf kostenlosen Besuch des Badestrandes“, hieß es bislang in der Strandsatzung. In der neuen Version ist das Wort „kostenlos“ entfallen. Das störte den Ortsbeirat Warnemünde gewaltig.

Nachdem gerade erst die Kurabgabe erhöht wurde, dürfe nicht noch eine Strandnutzungsgebühr für Tagesgäste folgen. „Das kann nicht der Wille von uns sein“, forderte Alexander Prechtel (CDU) vom Strukturausschuss, das Wort „kostenlos“ wieder einzufügen, der Ortsbeirat beschloss einen entsprechenden Änderungsantrag.

Beschließt die Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 19. Mai die neue Strandsatzung, würden die Regelungen voraussichtlich ab dem 1. Juni 2021 gelten. Die Beschilderung an den Strandaufgängen wird angepasst.

Aktualisierung 19.05.2021:

Die Bürgerschaft hat die Beschlussvorlage 2021/BV/1885 über die geänderte Strandsatzung vertagt.

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