Strukturkonzept Warnemünde wird fortgeschrieben

Die Fortschreibung des Strukturkonzeptes Warnemünde nimmt Gestalt an, nach Bürgerforen und Arbeitskreisen soll in einem Jahr das neue Konzept vorliegen

10. Februar 2016, von
Strukturkonzept Warnemünde wird fortgeschrieben
Strukturkonzept Warnemünde wird fortgeschrieben

Nach dem Bürgerschaftsbeschluss zur Fortschreibung des Strukturkonzeptes Warnemünde vom Oktober 2015 wird es nun konkret. „Wir haben zur Kenntnis genommen“, berichtet Dr. Werner Fischer, Leiter des Strukturausschusses im Ortsbeirat Warnemünde, „dass die Stadtverwaltung, insbesondere das Planungsamt, diese Fortschreibung zügig, noch im Februar auf den Weg bringen will.“

Am 20. Januar wurde das Bieterverfahren zur Fortschreibung des Strukturkonzeptes durchgeführt und noch in diesem Monat möchte Ralph Müller, Rostocks oberster Stadtplaner, den Zuschlag an einen der Bieter erteilen. „Einigermaßen verblüfft“, zeigte sich Ortsbeirats- und Bürgerschaftsmitglied Helge Bothur (Linke) darüber, dass ein solcher Termin stattfindet, ohne dass Bürger und Ortsbeirat vorab ausreichend in die Erarbeitung der Aufgabenstellung für die Auswahl der Planungsbüros einbezogen wurden. „Wir hatten die Aufgabenstellung vorher nicht“, bestätigt Fischer, „das war bedauerlich.“ Zusammen mit Horst Döring (Linke), 1. Stellvertreter des Vorsitzenden des Ortsbeirats Warnemünde, hat er an der Bieterpräsentation teilgenommen.

Für die Bearbeitung der Fortschreibung sind zehn bis zwölf Monate angesetzt, sodass Ende 2016/Anfang 2017 mit einem neuen Konzept zu rechnen ist, das anschließend wiederum in der Bürgerschaft zur Beschlussfassung eingereicht wird. Während dieses Zeitraums soll es eine rege Bürgerbeteiligung geben. Es sind verschiedene Bürgerforen sowie Abstimmungen in Arbeitskreisen und Gremien vorgesehen. „Kurzum“, so Fischer, „da steht uns jetzt eine anspruchsvolle Aufgabe ins Haus, wo wir uns entsprechend einbringen werden.“

Explizit wurde im Bürgerschaftsbeschluss zur Fortschreibung des Strukturkonzeptes Warnemünde vom 7. Oktober 2015 ein Prüfauftrag zur Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (BauGB § 165) für die Flächen des Plangebietes östlich der Stadtautobahn, der Rostocker Straße und des Alten Stroms aufgenommen. Paragraph 165 des Baugesetzbuches räumt der Stadt größere Einflussmöglichkeiten auf die Entwicklung eines Plangebietes ein, auch wenn ihr die Flächen nicht gehören und ermöglicht es, die Grundstückseigentümer an den Entwicklungskosten des Areals zu beteiligen.

Insbesondere bei der Erweiterung der Mittelmolen-Planung auf das Werftgelände wäre eine derartige städtebauliche Entwicklungsmaßnahme möglich. Komplizierte Eigentumsverhältnisse, durch den Verkauf von Werftgrundstücken an eine Immobilienfirma, könnten es der Stadt erschweren, hier hoheitliche Planungen durchzusetzen.

Das Verfahren eröffnet Chancen, ist jedoch kompliziert und weist zahlreiche Stolperfallen auf. Einschlägige Erfahrungen seien jedoch von allen drei Bietern bejaht worden, berichtet Dr. Fischer. Insbesondere der Bieter, der höchstwahrscheinlich den Zuschlag bekommt, hat entsprechende Erfahrungen mit einem Straßenzug in Neubrandenburg angegeben. Nach Angaben von Horst Döring handelt es sich dabei um Wolfgang Oehler vom Büro für Stadt- und Regionalentwicklung (BSR), der u.a. auch schon das erste Strukturkonzept sowie die Planungen für die Mittelmole begleitet hat.

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