Unerlaubte Einreisen und Festnahmen im Seehafen
Bei Fahndungsmaßnahmen im Seehafen Rostock konnte die Bundespolizei gestern vier Personen ermitteln, die zur Festnahme ausgeschrieben waren bzw. unerlaubt eingereist sind
11. Juli 2018
Zwei 30-Jährige wurden jeweils mit Haftbefehl zur Strafvollstreckung oder Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe gesucht. Einer der beiden Männer wurde wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis seit Januar 2018 von der Staatsanwaltschaft Passau gesucht. Diesem blieb nach Zahlung der Geldstrafe und den Kosten von insgesamt 522,- Euro eine 29-tägige Haftstrafe erspart. Anders erging es dem anderen 30-Jährigen. Dieser war aufgrund eines Strafbefehles des Amtsgerichtes Wolfershausen wegen Unterschlagung zur Festnahme im Fahndungssystem ausgeschrieben. Um auf freien Fuß bleiben zu können, hätte er 2025,50 Euro aufbringen müssen. Diese Summe war für ihn jedoch zu hoch und nun muss er eine 65-tägige Ersatzhaft in der Justizvollzugsanstalt absitzen.
Noch am selbigem Tag wurden nach erfolgter unerlaubter Einreise aus Dänemark und Schweden kommend, ein 36-jähriger albanischer sowie ein 23-jähriger afghanischer Staatsangehöriger durch die Beamten bei einer Kontrolle im Seehafen festgestellt. Durch den 36-jährigen wurde die maximale Dauer seines Aufenthaltes im Schengen Gebiet um 14 Tage überschritten und war somit ausreisepflichtig. Der später festgestellte 23-Jährige konnte zwar seinen gültigen afghanischen Reisepass vorlegen, jedoch war sein zur Einreise berechtigter schwedischer Aufenthaltstitel zeitlich abgelaufen. Gegen die beiden Männer wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet und zur Sicherung des Strafverfahrens jeweils eine Sicherheitsleistung in Höhe von 15o,- Euro erhoben. Nach Abschluss der Ermittlungen kehrten beide in ihr Herkunfts-/Heimatland zurück.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Rostock