
Zum Verständnis der Lage muss man wissen, dass sich die Veranden nicht auf den Grundstücken der Anwohner befinden, sondern auf dem Grund der Stadt errichtet wurden. Oftmals sind die Überdachungen schon über 50 Jahre alt, sodass sie unter Denkmalschutz stehen. Man kann sie also nicht einfach abreißen, um den Streitpunkt ein für alle Mal aus der Welt zu schaffen.
Vor über zehn Jahren gab es die ersten Aufforderungen der Verwaltung, die bebauten Flächen von der Stadt abzukaufen. Die Hansestadt sehe sich nach ausführlicher Prüfung juristisch dazu verpflichtet, diesen Schritt zu gehen, da Grund und Boden in eine Hand gehöre. Das Problem dabei ist, dass die Stadt den aktuellen Grundstückswert als Berechnungsgrundlage ansetzt, weshalb einige Bewohner Kosten in fünfstelliger Höhe auf sich zukommen sahen. Um gegen die Forderungen vorzugehen, bildeten sie eine Bürgerinitiative.
Denn die Anwohner sehen das Recht auf ihrer Seite. Durch die stillschweigende Zustimmung der Nutzung der Flächen in den letzten Jahren habe die Stadt ihr Recht auf den Platz laut Bürgerlichem Gesetzbuch verwirkt. Selbst wenn dies nicht der Fall wäre, so wolle man höchstens den Landpreis der Bebauung vor vielen Jahren zahlen. Eine weitere Möglichkeit wäre die Feststellung eines besonderen öffentlichen Interesses, was jedoch laut Verwaltung nicht vorliegt.

Doch das ist der Bürgerschaftsinitiative viel zu wenig. Neben den immensen und für sie unangebrachten Forderungen sei vor allem das Vorgehen der Verwaltung für sie inakzeptabel. „Ich habe über 400 Schreiben der Verwaltung erhalten, teilweise in einem ganz untragbaren Ton“, so der Sprecher der Bürgerschaftsinitiative, Helmut Bach. Viele der 215 Verandabesitzer haben schon bezahlt, um Ruhe zu haben, doch 130 Fälle stehen noch ohne Lösung da.
Und die brachte auch die Ortsbeiratssitzung nicht näher. Nach über dreijähriger Lösungssuche, diversen Gutachten und juristischen Briefwechseln sind die Fronten härter als der Boden, auf dem die Veranden gebaut sind. Als Folge daraus wird die Stadtverwaltung ab dem 20. Juli juristische Mahnbriefe verschicken. „Das ist der Punkt, an dem wir keinen anderen Ausweg mehr sehen“, so Roland Methling. Im Zweifelsfall wird es also in jedem der 130 Fälle vor Gericht gehen, was Helmut Bach kritisch beurteilt: „Gerade für uns Ältere ist die ganze Situation eine große nervliche Belastung.“
Der Verandastreit von Warnemünde, eine Tragödie in vielen Akten, die bald vor einen Richter kommt. Bleibt nur zu hoffen, dass niemand den Ausweg von Shakespeares Protagonisten wählen muss und sich am Ende vielleicht doch noch eine einvernehmliche Lösung für alle Beteiligten finden lässt.