Neuer alter B-Plan für Wohnmobilplatz in Warnemünde

Der vom Gericht gekippte Bebauungsplan für den Caravanplatz in Warnemünde soll erneut rechtskräftig werden, die Erhebung der Kurabgabe für Camper gestaltet sich schwierig

11. Mai 2016, von
Einen offiziellen Wohnmobilplatz gibt es in Warnemünde nicht, bei Wohnmobilisten beliebt ist der Parkplatz auf der Mittelmole
Einen offiziellen Wohnmobilplatz gibt es in Warnemünde nicht, bei Wohnmobilisten beliebt ist der Parkplatz auf der Mittelmole

Deutlich mehr als 100 Wohnmobile sind in Spitzenzeiten täglich in Warnemünde zu Gast. Einen regulären Wohnmobilplatz mit Anschlüssen zur Ver- und Entsorgung gibt es im Ostseebad bislang allerdings nicht. Dabei beschloss die Bürgerschaft bereits im Februar 2012 den Bebauungsplan für einen Caravan-Stellplatz im Ostseebad.

Am vorgesehenen Standort – einer rekultivierten Mülldeponie am Weidenweg – fehlten allerdings noch Zufahrt, Strom- und Wasserleitung. Einen Investor gab es auch nicht. Dann gab das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald auch noch einem klagenden Anwohner Recht und erklärte den B-Plan im April 2014 für unwirksam. Es fehlte der Hinweis, dass eine DIN-Vorschrift, auf die im B-Plan Bezug genommen wurde, im Amt einsehbar ist. Ein reiner Formfehler, erläutert Silke Hoffmann, verantwortlich für die Bebauungsplanung im Amt für Stadtplanung. Dieser Hinweis wird jetzt in der erneuten Bekanntmachung ergänzt, inhaltlich bleibt der B-Plan unverändert.

Zusätzlich benannte das OVG mögliche Defizite in der Abwägung, sodass auch die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Hinweise noch einmal geprüft wurden. Dabei wurde eine ausführliche „Klarstellung“ vorgenommen, beschreibt Hoffmann den Vorgang, jedoch keine inhaltliche Änderung der Abwägungsentscheidung von 2012.

Auf insgesamt 27 Seiten setzen sich die Stadtplaner mit den Anregungen der Anwohner im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung auseinander. So sei keine unzumutbare Verkehrsbelastung zu erwarten, nicht einmal, wenn im schlimmsten Fall ein vollständiger Besucherwechsel auf dem Wohnmobilplatz stattfindet. Für die rund 600 Garagen, die lt. B-Plan einem Gewerbegebiet weichen sollen, wurde die Fristbindung bis Ende 2020 verlängert. Und weder die Rohrmannsche Koppel noch der Parkplatz an der Jugendherberge seien als Alternative geeignet, da eine Reduzierung der dort vorhandenen Parkplatzkapazität nicht vertretbar ist.

So sprach sich der Ortsbeirat mit einer Gegenstimme für den Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan aus und machte damit erneut den Weg für den ersten regulären Wohnmobilplatz in Warnemünde frei. Im nächsten Monat soll die Bürgerschaft über die Vorlage entscheiden. Doch nicht alle sind mit dem Standort im Weidenweg glücklich. „Wir als Ausschuss sind nicht dafür“, erklärte Jörg Drenkhahn vom Wirtschaftsausschuss, der die Caravans lieber auf dem Parkplatz Rohrmannsche Koppel gesehen hätte.

Selbst wenn nun tatsächlich alle juristischen Probleme aus dem Weg gerollt sein sollten, bleibt der Bau des Wohnmobilplatzes weiter ungewiss – ein Investor ist bislang nicht in Sicht. Und ob ein Platz auf einer ehemaligen Mülldeponie von den Urlaubern tatsächlich angenommen wird, ist ebenfalls fraglich.

Kurtaxe für Wohnmobil-Urlauber in Warnemünde

Dass die Camper in Warnemünde künftig Kurtaxe zahlen müssen, hat die Bürgerschaft im April beschlossen. Pro Person (ab 16 Jahre) werden in der Hauptsaison (Mai bis September) 2,25 Euro fällig, in der Nebensaison 1,50 Euro.

Wie die Kurabgabe von den Campern erhoben werden soll, ist noch nicht endgültig geklärt. Auf Nachfrage des Ortsbeirats erklärte die Tourismuszentrale, auf den Parkplätzen „durch eine entsprechende Hinweisbeschilderung die Gäste auf die Kurabgabe aufmerksam zu machen und Hinweise zu geben, wo der Kurbeitrag zu entrichten ist“. Zusätzlich sollen stichprobenartige Kontrollen zur Umsetzung der Kurabgabepflicht erfolgen.

„So kann man mit öffentlichem Geld, das der Stadt zusteht, nicht umgehen“, empört sich der Ortsbeiratsvorsitzende Alexander Prechtel (CDU) über die „Feigenblattfunktion“. Auch wenn die Kurtaxe juristisch eine Bringschuld der Urlauber sei, müssen die Vermieter von Ferienwohnungen das Geld eintreiben. Da sei es nicht damit getan, dass die Tourismuszentrale, die selbst den Parkplatz vor der Jugendherberge betreibt, lediglich ein Schild aufstellt.

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