3G, 2G und 2G+ - MV verschärft die Corona-Regeln
Nach der Bund-Länder-Konferenz verschärft Mecklenburg-Vorpommern die Corona-Regeln – voraussichtlich ab nächster Woche gilt flächendeckend die 2G-Regel
18. November 2021, von Olaf
„Die Corona-Lage spitzt sich wieder zu“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) nach der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz (MPK). Zwei Drittel der Kapazitäten für Covid-Patienten auf den Normal- und Intensivstationen in Mecklenburg-Vorpommern sind bereits belegt, so die Regierungschefin. „Wenn die vierte Welle weiter so heftig geht, dann kommen wir an die Grenze unseres Gesundheitssystems.“
2G-Regel gilt künftig früher und flächendeckend
Bereits ab einer Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen (Krankenhauseinweisungen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage) von drei gilt künftig die 2G-Regel in der Gastronomie, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie bei körpernahen Dienstleistungen. Neu ist, dass 2G künftig auch für Beherbergungen gilt. Noch können ungeimpfte Gäste in MV mit einem aktuellen Test übernachten. Bislang galten diese Regeln erst ab einem Wert von sieben bzw. fünf, wenn gleichzeitig die Anzahl der Neuinfektionen und/oder die Auslastung der Intensivstationen sehr hoch war.
Ab einem Schwellenwert von 6 gilt künftig 2G+ – auch Geimpfte und Genesene benötigen dann zusätzlich einen aktuellen negativen Corona-Test. Dieser ist jedoch nicht für alle Bereiche notwendig, sondern nur dort, wo das Infektionsrisiko besonders hoch ist, etwa in Diskotheken, Klubs und Bars.
Liegt die Hospitalisierungsrate bei neun oder höher soll der Landtag über weitere Maßnahmen entscheiden. Möglich wären Kontaktbeschränkungen oder Schließungen in bestimmten Bereichen. „Ausgenommen von Schließungen sind Kitas und Schulen, der Gastronomiebereich, der Einzelhandel und die Hotels“, erklärt Schwesig.
Die Weihnachtsmärkte sollen wie geplant mit den genehmigten Hygienekonzepten und Auflagen öffnen dürfen. „Allerdings werden wir noch einmal prüfen müssen“, so die Ministerpräsidentin, „ob es nicht auf den Weihnachtsmärkten doch zur Maskenpflicht kommen muss.“
Alle Regelungen gelten künftig flächendeckend im ganzen Bundesland. Stand heute meldet das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) für MV eine Hospitalisierungsrate von 6,5. Damit würde im Land 2G+ gelten.
3G-Regel am Arbeitsplatz sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln
Am Arbeitsplatz gilt künftig die 3G-Regel. Arbeiten dürfen nur noch genesene, geimpfte oder getestete Personen. Arbeitgeber sollen mindestens zweimal wöchentlich eine kostenlose Testmöglichkeit anbieten und die Einhaltung der Regelung kontrollieren. Die Überbrückungshilfe für Unternehmen wird bis zum 31. März 2023 verlängert.
Zusätzlich ist eine einrichtungsbezogene Impfpflicht geplant. Dort, wo Menschen hochgefährdet sind, etwa in Pflegeheimen, müssen sich alle Beschäftigten impfen lassen.
In Bussen, Bahnen auf Fähren sowie in Flugzeugen soll ebenfalls die 3G-Regelung gelten. Der Nachweis eines negativen Corona-Schnelltests ist mitzuführen. Er darf bei Fahrtantritt nicht älter als 24 Stunden sein.
Regeln sollen ab nächster Woche gelten
Ab wann genau die neuen Regeln gelten, steht noch nicht fest. Nachdem der Bundestag dem neuen Infektionsschutzgesetz heute mehrheitlich zugestimmt hat, ist es morgen Thema in einer Sondersitzung des Bundesrats. „Wir werden dem Infektionsschutzgesetz zustimmen“, kündigte Schwesig an.
Am Dienstag tritt das Landeskabinett zusammen, ab Donnerstag könnten die neuen Regeln im Land gelten – vorausgesetzt das neue Infektionsschutzgesetz tritt bis dahin in Kraft.
Auf der nächsten MPK am 9. Dezember soll überprüft werden, ob die beschlossenen Maßnahmen ausreichen.