Zwei riesige LED-Screens leuchten bald am Warnowufer

Großflächige digitale Außenwerbung bestimmt zunehmend das Bild der L 22 am Rostocker Stadthafen

3. April 2014, von
„Schwarzes Rechteck auf blauem Grund?“ Nein, wenn demnächst die Lichter angehen, ist klar, dass es sich auf dem Dach des Netto-Supermarktes nicht um Kunst, sondern um eine Werbefläche handelt.
„Schwarzes Rechteck auf blauem Grund?“ Nein, wenn demnächst die Lichter angehen, ist klar, dass es sich auf dem Dach des Netto-Supermarktes nicht um Kunst, sondern um eine Werbefläche handelt.

Zwei riesige LED-Screens wurden in den letzten Tagen auf das Dach des neuen Netto-Supermarktes am Warnowufer/Ecke Friedrichstraße montiert. Sie sind höher als ein Stockwerk des Hauses und strahlen demnächst digitale Werbebotschaften in beide Richtungen der L 22 am Stadthafen aus.

Es ist nicht die einzige Werbewand an der meistbefahrenen Straße des Landes, die täglich von mehreren Zehntausend Fahrzeugen genutzt wird. Großflächige Außenwerbung – mit und ohne Beleuchtung – gehört längst zum Bild des hochfrequentierten Verkehrsweges. Der neueste technische Schrei sind rund 20 Quadratmeter große digitale Plakatwände, wie es sie etwa an der Kreuzung Grubenstraße/Am Strande bereits von Weitem zu sehen gibt.

In den letzten Tagen wurde zwei LED-Wände auf das Dach des Netto-Supermarktes am Stadthafen montiert.
In den letzten Tagen wurde zwei LED-Wände auf das Dach des Netto-Supermarktes am Stadthafen montiert.

„Das Thema Werbung nimmt aufgrund des technischen Fortschritts mittlerweile eine ganz andere Dimension ein. Auch in dieser Größe ist es bisher nie der Fall gewesen“, stellte bereits letzten Sommer Stephanie Hameister, Leiterin des Ortsamts Stadtmitte, fest, als sich der Ortsbeirat Stadtmitte mit der Werbung im Bereich der Straße „Am Strande“ befasste.

Angesichts des „Immer-Mehr-immer-größer-und-immer-leuchtender-Trends“ der Aufmerksamkeitsindustrie forderte der Ortsbeirat eine Werbe- oder Gestaltungssatzung. Für Rostocks Ostseebad Warnemünde, Diedrichshagen und Markgrafenheide gibt es bereits eine. Darin wurde unter anderem festgelegt, dass Werbeanlagen auf dem Dach nicht gestattet sind.

„Werbeanlagen gehören in der Regel nicht zu den Bauvorhaben von öffentlichem Interesse. Demzufolge werden die Bauanträge für Werbeanlagen nicht den Ortsbeiräten zur Stellungnahme vorgelegt“, erklärte das Bauamt im Herbst und teilte mit, dass eine solche Gestaltungssatzung derzeit nicht geplant sei.

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