Corona-Notbremse: Testpflicht und Ausgangssperren in MV

Mecklenburg-Vorpommern zieht die Corona-Notbremse: Keine weiteren Lockerungen, Testpflicht im Einzelhandel und bei körpernahen Dienstleistungen und nächtliche Ausgangssperren

27. März 2021, von
Corona-Notbremse: Testpflicht und Ausgangssperren in MV
Corona-Notbremse: Testpflicht und Ausgangssperren in MV

„Die Corona-Zahlen steigen wieder an, leider auch bei uns im Land Mecklenburg-Vorpommern“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Samstagnachmittag nach dem MV-Gipfel mit Vertretern von Kommunen, Wirtschaft, Gewerkschaften und Sozialverbänden.

Lag die Sieben-Tage-Inzidenz in MV vor einer Woche noch bei 69,6, so ist sie inzwischen landesweit auf 103,2 gestiegen. Selbst in der Hansestadt Rostock, die lange mit niedrigen Werte glänzte, haben sich die Zahlen von 22,0 auf 50,7 mehr als verdoppelt. Damit hat Rostock heute als letzte Region in MV die Schwelle zum Risikogebiet überschritten.

Mecklenburg-Vorpommern zieht daher die auf Länderebene vereinbarte Notbremse, allerdings ohne Öffnungen wieder zurückzunehmen – also eine „Notbremse light“. Bereits geöffnete Geschäfte und Einrichtungen sollen nicht gleich wieder geschlossen werden. Stattdessen wird der Besuch von Geschäften und Dienstleistern an eine Corona-Testpflicht geknüpft.

Weitere Lockerungen wird es vorerst nicht geben, dafür sind nächtliche Ausgangsbeschränkungen in Kreisen mit hoher Inzidenz vorgesehen.

Ausgangssperren in Kreisen mit hoher Inzidenz

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 gilt künftig eine Ausgangssperre zwischen 21 und 6 Uhr. Ausnahmen sind nur bei triftigen Gründen möglich.

Ausgangsbeschränkungen werden jedoch nur verhängt, wenn das Infektionsgeschehen im jeweiligen Kreis diffus, also nicht lokal einschränkbar, ist.

Testpflicht beim Einkauf und körpernahen Dienstleistungen

Wer körpernahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchte, benötigt künftig einen aktuellen negativen Corona-Test, der 24 Stunden gültig ist. Für Kosmetikstudios ist dieser bereits jetzt erforderlich, ab Mittwoch gilt die Pflicht auch für die anderen körpernahen Bereiche, etwa beim Friseur. Die Regelung gilt auch für Fahrschulen oder geöffnete Museen.

Im Einzelhandel wird die Testpflicht nach Ostern (ab dem 6. April) eingeführt. Sie gilt nicht für lebensnotwendige Geschäfte, wie Supermärkte, Drogerien, Blumenläden oder Tankstellen. In anderen Läden muss ein aktueller Test vorgelegt werden. Dies gilt auch für Einkäufe mit Termin (Klick & Meet). In Rostock soll die Pflicht erst ab dem 10. April gelten.

Kostenlose Corona-Schnelltests

Jeder Bürger soll sich einmal wöchentlich kostenlos in Apotheken oder kommunalen Testzentren testen lassen können. Da das Angebot bisher nicht ausreicht, soll die Infrastruktur weiter ausgebaut werden. Allein in der nächsten Woche soll es zwei Millionen zusätzliche Tests geben, kündigte Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) an.

Über eine freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft sollen die Unternehmen durch Tests ihrer Mitarbeiter helfen. Sie sollen ebenso wie Schulen oder Pflegeeinrichtungen auch Zertifikate ausstellen dürfen, die fürs Einkaufen oder körpernahe Dienstleistungen notwendig sind.

Schulen und Kitas

Die Schulen im Land sollen an den ersten beiden Tagen nach den Osterferien ganz normal öffnen. Erst dann wird anhand des Infektionsgeschehens entschieden, wie es weitergeht.

Kontakte, Reisen und Besuche

Private Kontakte werden über Ostern nicht weiter eingeschränkt. Es dürfen sich weiterhin bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden. „Trotzdem bitten wir“, so Schwesig, „dass die Kontakte inklusive Ostern auf das Mindestmaß beschränkt werden.“

Touristische Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern sind weiterhin nicht gestattet, das gilt auch für Tagestouristen. Spaziergänge und Ausflüge im eigenen Land sind möglich.

Private Reisen nach MV sind nur erlaubt, wenn die Kernfamilie besucht wird, etwa Kinder oder Eltern. „Aber auch von solchen Besuchen raten wir ab“, sagt die Ministerpräsidentin.

Schlagwörter: Coronavirus (200)Einzelhandel (17)Gastronomie (43)Schule (61)Tourismus (123)