Tagesausflüge in M-V über Ostern verboten

Nachdem Mecklenburg-Vorpommern für auswärtige Touristen bereits gesperrt ist, sind über Ostern auch für Einwohner Tagesausflüge untersagt, insbesondere an die Ostsee

2. April 2020, von
Wegen der Coronakrise werden Tagesausflüge über Ostern in M-V verboten, insbesondere an die Ostsee (Foto: Archiv)
Wegen der Coronakrise werden Tagesausflüge über Ostern in M-V verboten, insbesondere an die Ostsee (Foto: Archiv)

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat am Donnerstagnachmittag das von der Landesregierung verhängte Tagesausflugsverbot für Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns gekippt.

Weitere Informationen: Gericht kippt Oster-Ausflugsverbot in MV

Mecklenburg-Vorpommern schränkt die Bewegungsfreiheit für die Bewohner des Landes über Ostern ein. Wegen der Corona-Pandemie werden Tagesausflüge von Karfreitag bis Ostermontag auch für die einheimische Bevölkerung untersagt. Insbesondere Ausflüge auf die Ostsee-Inseln, an die Ostseeküste sowie zur Mecklenburgischen Seenplatte sind in diesem Zeitraum nicht erlaubt.

„Niemand muss auf seinen Osterspaziergang in diesem Jahr verzichten“, stellt Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) klar, doch auch die eigene Bevölkerung solle diesen möglichst „vor der eigenen Haustür, in der eigenen Umgebung, in der eigenen Region machen“. Eine genaue Definition der „häuslichen Umgebung“ ist nicht vorgesehen, erläutert Innenminister Lorenz Caffier (CDU). Er vertraue auf die Vernunft der Einwohner und wolle nicht einem Bandmaß kontrollieren. Ein Rostocker dürfe jedoch auch über Ostern an die Ostsee nach Warnemünde, erläutert Schwesig, „weil es in der Region ist“. Die „Hotspots an der Ostseeküste“ sollen allerdings nicht überstrapaziert werden.

Touristische Reisen nach M-V weiter untersagt

Die Einreisebeschränkungen für Bewohner außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns bleiben weiter bestehen. Eine Einreise ist nur aus beruflichen oder gewerblichen Gründen gestattet, zu touristischen Zwecken ist diese untersagt. Ausdrücklich verboten sind auch Tagesausflüge in unser Bundesland. Auf Familienbesuche sollte möglichst verzichtet werden, gestattet sind sie nur, wenn es die Kernfamilie (Kinder, Eltern, Großeltern) betrifft. Diese Regelungen gelten vorerst bis zum 19. April.

Kontrollen und Bußgelder

„Wir haben nicht vor, unsere Bevölkerung zu überwachen“, erklärt Schwesig, die auf die Vernunft der Einwohner vertraut. Trotzdem soll es „punktuell Kontrollen“ geben, etwa an den Zufahrten zu den Ostsee-Inseln. Lorenz Caffier kündigt für Ostern auch wieder Lautsprecherdurchsagen an. Zudem sollen die Haushalte in der nächsten Woche ein Informationsblatt erhalten, das darüber Auskunft gibt, was genau erlaubt und verboten ist.

Für Verstöße gegen die Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus gelten künftig Strafen zwischen 100 und 5.000 Euro. So kann das Nichteinhalten des Mindestabstandes zwischen Personen von zwei Metern mit 150 Euro geahndet werden. Er gehe jedoch davon aus, dass bei der Anwendung des Ordnungswidrigkeitenkatalogs die „notwendige Sensibilität“ an den Tag gelegt werde, so Caffier. Die Osterregelung wird nicht mit speziellen Bußgeldern belegt.

Schlagwörter: Coronavirus (200)Ostern (35)Ostsee (92)Tourismus (123)Warnemünde (1186)